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Deutsche Umwelthilfe verlangt Filterpflicht für Kaminöfen

Archivmeldung vom 30.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kaminofen (Symbolbild)
Kaminofen (Symbolbild)

Bild: Steffi Pelz / pixelio.de

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) dringt auf eine schnellere Reduzierung der Feinstaubemissionen aus Kaminöfen. "Wir fordern kurzfristig einen verpflichtenden Einbau von Partikelabscheidern bei Neugeräten. Eine Verpflichtung zur Nachrüstung von bestehenden Geräten muss sobald wie möglich folgen", sagte Patrick Huth, DUH-Projektmanager für Verkehr und Luftreinhaltung, der "Welt am Sonntag".

Nach Einschätzung der Umwelthilfe gehe der Ausstoß von Ruß und Feinstaubpartikeln aus so genannten Einzelraumfeuerungsanlagen trotz strengerer Vorschriften nicht zurück, sondern nehme sogar noch zu. Das liege auch daran, dass selbst bei neuen Geräten keine Filterpflicht bestehe. "Für uns ist es nicht nachvollziehbar, dass bei Diesel-Pkw ein Partikelfilter vorgeschrieben ist, bei Öfen aber nicht", so der DUH-Experte weiter. Kritik gibt es auch an den Feinstaub-Messverfahren: "Die Feinstaubemissionen werden vor allem in den großen Städten gemessen - dort, wo viel Verkehr herrscht", sagte Axel Friedrich, pensionierter Umweltbeamter und Experte für Verkehr und Luftreinhaltung, der "Welt am Sonntag".

Holzöfen seien aber vor allem in eher ländlichen Regionen oder am Stadtrand in Betrieb. "Insofern messen wir an den falschen Stellen", so der Verkehrsexperte weiter. Zudem würden die falschen Partikel registriert. In Verkehr und Industrie entstünden vor allem Partikel mit einer Größe von bis zu zehn Mikrometern (PM10). Holzfeuer dagegen produzierten viele Partikel mit einer Größe von maximal 2,5 Mikrometern. "Das Problem ist, dass diese PM 2,5-Anteile nicht gemessen werden", sagte Friedrich.

Man müsse die Messmethoden ändern, forderte der Experte. Die Deutsche Umwelthilfe schätzt den Anteil der gesundheitsschädlichen Kleinstpartikel aus Einzelraumfeuerstätten als besonders hoch ein: "Rund 90 Prozent der Partikel, die bei der Holzverbrennung entstehen, sind kleiner als ein Mikrometer. Diese dringen besonders tief in die Lunge und den Blutkreislauf ein", heißt es auf der Website des Interessenverbands. Hinzu kämen größere Rußteilchen, die laut DUH nach CO2 als zweitgrößter Verursacher des Treibhauseffekts gelten.

Laut Umweltbundesamt gibt es rund elf Millionen Kamine und Kaminöfen in deutschen Haushalten. Etwa vier bis fünf Millionen davon erfüllten noch nicht die aktuellen Anforderungen der Bundesimmissionsschutzverordnung und müssten schrittweise ausgetauscht werden. So müssten Öfen mit einem Herstellungsdatum zwischen Januar 1985 und Dezember 1994 (laut Typenschild) bis Ende des Jahres 2020 ausgetauscht oder so nachgerüstet werden, dass sie die geltenden Emissionswerte einhalten, berichtet die "Welt am Sonntag". Für Öfen aus den Jahren 1995 bis März 2010 hätten Verbraucher noch bis Ende 2024 Zeit für Austausch oder Nachrüstung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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