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Illegale Tierversuche in Hessen – Menschen für Tierrechte fordern effektive Konsequenzen

Archivmeldung vom 03.03.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.03.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild:  Daniel Müller, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Daniel Müller, on Flickr CC BY-SA 2.0

Nach Ansicht des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte e.V. zeigen die illegalen Tierversuche am Franz-Groedel-Institut im hessischen Bad Nauheim, dass die vorhandenen Rechts- und Kontrollvorschriften illegale Tierversuche nicht verhindern können. Angekündigte Maßnahmen wie die Änderung des Tierschutzgesetzes und die Verschärfung der Förderkriterien reichen bei Weitem nicht aus. Hier muss nach Ansicht des Tierrechtsverbandes konsequent nachgerüstet werden und zwar durch personelle Aufstockung der Veterinärbehörden und durch Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Tierschutz.

“Die Aufstockung der Veterinärbehörden ist die wichtigste Maßnahme. Illegale Tierversuche können nur dann entdeckt werden, wenn die Veterinärämter über die genehmigten Tierversuche gut informiert sind und die Tierversuchseinrichtungen angemessen kontrollieren können. Die Veterinärämter sind aber massiv personell unterbesetzt. Hinzu kommt, dass in Forschungseinrichtungen oft zeitgleich ähnliche Tierversuche parallel laufen, sodass die Amtstierärzte Verstöße gegen Tierschutzrecht kaum entdecken können und auf Insiderinformationen angewiesen sind”, so Dr. Christiane Baumgartl-Simons, stellvertretende Vorsitzende von Menschen für Tierrechte.

Die zweitwichtigste Maßnahme ist nach Ansicht des Verbandes die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Tierschutz. Die Einstellung der Strafanzeige gegen die Zahlung eines Bußgeldes zeige, dass die Staatsanwaltschaft die jahrelangen vorsätzlichen Tierquälereien der Wissenschaftler als Kavaliersdelikte und nicht als Straftaten bewerte. Die Staatsanwaltschaft hätte Klage erheben müssen, zumal der Tierschutz seit 2002 Verfassungsrang hat.

Menschen für Tierrechte hat bereits im November Ministerpräsident Bouffier mitgeteilt, welche Konsequenzen folgen müssten: 1. Die Veterinärbehörden müssen Tierversuche zu jedem Zeitpunkt lückenlos überwachen können, 2. Die Einführung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Tierschutz und die Tierschutz-Verbandsklage, 3. Die lebenslange EU-weite Sperrung der vier Wissenschaftler für die Durchführung von Tierversuchen, 4. Die Mitschuld weiterer Personen, die an den illegalen Tierversuchen mitgewirkt haben, muss ermittelt werden.

Vier Wissenschaftler am Franz-Groedel-Instituts in Bad Nauheim haben seit 2006 Tierversuche an mehreren Hundert Mäusen und etlichen Schweinen durchgeführt, für die zum Zeitpunkt der Durchführung keine Genehmigung oder lediglich Teilgenehmigungen vorlagen. Bei einigen teilgenehmigten Experimenten wurden die Tiere höheren Belastungen ausgesetzt als in den Versuchsanträgen angegeben. Das Regierungspräsidium Darmstadt erstattete nach Hinweisen Strafanzeige gegen die vier Wissenschaftler. Nach zweijähriger Ermittlung stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren im September 2014 gegen eine Zahlung von 72.000 Euro ein.

Quelle: Bundesverband Menschen für Tierrechte e.V.

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