Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Natur/Umwelt Eric Beißwenger: Klare Rahmenbedingungen für Bayerns Obstbauern

Eric Beißwenger: Klare Rahmenbedingungen für Bayerns Obstbauern

Archivmeldung vom 06.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Streuobstwiese im Frühling mit blühenden Bäumen bei Tübingen
Streuobstwiese im Frühling mit blühenden Bäumen bei Tübingen

Foto: ulrichstill
Lizenz: CC-BY-SA-2.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

"Dass Streuobstwiesen durch das Volksbegehren Artenvielfalt zu gesetzlich geschützten Biotopen werden können, hat bei vielen unseren Landwirten in Bayern zu Verunsicherung geführt", sagt Eric Beißwenger, der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz im Bayerischen Landtag.

"Um Missverständnisse auszuräumen und Klarheit für unsere Landwirte zu schaffen, haben wir heute im Umweltausschuss beschlossen, dass die Staatsregierung eine Rechtsverordnung erlassen wird. Sie legt fest, unter welchen Voraussetzungen Streuobstwiesen künftig gesetzlich geschützte Biotope sind."

Auf folgende Kriterien haben sich die beiden Regierungsfraktionen dazu geeinigt: Es werden ausschließlich Streuobstwiesen mit einer Dichte von nicht mehr als 100 Bäumen pro Hektar, bei denen mindestens 75 Prozent des Bestandes ihren Kronenansatz in 180 Zentimetern Höhe haben, betroffen sein. Im Detail geht es um extensiv genutzte Obstbaumwiesen und -weiden mit einem Baumabstand von grundsätzlich nicht weniger als 10 Metern und nicht mehr als 20 Metern sowie einem so fortgeschrittenen Bestandsalter, dass von einem biotoptypischen Artenreichtum ausgegangen werden kann. Ein ausreichendes Alter liegt insbesondere vor, wenn die überwiegende Anzahl der Bäume einen Stammumfang von mindestens 50 Zentimetern in einer Höhe von einem Meter über dem Boden aufweist.

"Artenvielfalt braucht alte Bäume und strukturreiches Dauergrünland, in dem Tiere und Insekten Unterschlupf finden. Aber auch bewirtschaftete Streuobstwiesen sind ökologisch wichtig, vor allem für bestimmte Bienenvölker. Wir wollen das ihre Pflege und der Pflanzenschutz weiter möglich bleiben. Schließlich liefern sie uns heimische Äpfel, Birnen und Zwetschgen", betont Beißwenger. "Ich bitte alle Landwirte in Bayern, sich nicht durch Falschinformationen, wie sie teilweise in den sozialen Netzwerken verbreitet werden, zum Griff zur Säge verleiten zu lassen."

In der Sitzung des Umweltausschusses wurde auch der gemeinsame Antrag der Regierungsfraktionen zum Maßnahmenkatalog zur Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern besprochen. Die CSU-Landtagsfraktion hat sich im Vorfeld dafür eingesetzt, dass weitere Ideen des Runden Tisches aufgegriffen werden. "So wollen wir beispielsweise bereits in der Schule mehr Wissen über unsere Landwirtschaft sowie den Arten- und Naturschutz vermitteln. Dazu zählen auch Informationen über die vielen positiven Aspekte der Lebensmittelerzeugung in Bayern", so Beißwenger abschließend.

Quelle: CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte unten in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige