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Deutsche Umwelthilfe fordert Einhaltung der Getrenntsammlung giftiger Dämmstoffe und Aufbau eines Recyclingsystems

Archivmeldung vom 31.07.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.07.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Dämmstoff: Expandiertes Polystyrol (EPS) unter dem Mikroskop
Dämmstoff: Expandiertes Polystyrol (EPS) unter dem Mikroskop

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Am 1. August 2017 tritt die "Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung" in Kraft. Die Regelung enthält unter anderem Vorgaben zur getrennten Sammlung und Überwachung von Abfällen die das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) oder andere persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten. Diese Substanzen stellen eine Gefahr für die Umwelt dar und werden nach der neuen Verordnung als nicht gefährlich eingestuft.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die Einstufung giftiger Abfälle als angeblich ungefährlich und fordert die Bundesregierung auf, dies rückgängig zu machen. Zudem muss die Einhaltung der getrennten Erfassung HBCD-haltiger Stoffe durch die Behörden der Bundesländer kontrolliert und durchgesetzt werden. Nur so wird eine Abtrennung der Schadstoffe und ein Recycling ermöglicht.

Noch im Herbst 2016 wurden HBCD-haltige Abfälle als gefährlich eingestuft. Auf Druck der Bauindustrie wurde die Entscheidung Ende 2016 jedoch für ein Jahr ausgesetzt. "Mit der zum 1. August in Kraft tretenden Verordnung werden HBCD-Dämmstoffe dauerhaft als nicht gefährlich zurückgestuft und damit Umweltvorgaben außer Kraft gesetzt. Wir fordern alle POP-haltigen Abfälle, darunter auch HBCD-Dämmstoffe, als gefährlich einzustufen. Nur so kann sichergestellt werden, dass schadstoffbelastete Abfälle ausschließlich in geeigneten Anlagen behandelt werden", sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.

"Die Pflicht zur Getrenntsammlung giftiger Dämmstoffe ist die Grundlage für das sichere Ausschleusen des umweltgefährlichen Stoffes HBCD und für den Aufbau eines dringend notwendigen Recyclingsystems. Wenn die Getrenntsammlung jedoch nur auf dem Papier existiert und in der Praxis nicht kontrolliert wird, dann werden Abfälle weiterhin sinnlos verfeuert, für die gut funktionierende Recyclingtechnologien vorhanden sind. Deshalb fordern wir von den Bundesländern einen konsequenten Vollzug der Getrenntsammlung HBCD-haltiger Abfälle", sagt der Leiter der DUH-Abteilung Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

Derzeit werden HBCD-Abfälle nahezu beliebig in Müllverbrennungsanlagen verfeuert. Damit werden nicht nur auf Sonderabfälle spezialisierte Anlagen umgangen, es wird auch ein mühsam hergestellter und wertvoller Rohstoff zerstört. "Polystyrol benötigt in der Herstellung jede Menge Energie und Erdöl. Würde man vorhandene lösemittelbasierte Recyclingtechnologien nutzen, ließen sich die Schadstoffe wirksam abtrennen, CO2-Emissionen erheblich verringern und Rohstoffe im Kreislauf führen. Ressourcenschutz darf kein leeres Versprechen bleiben", kritisiert Fischer. "Die Bundesregierung muss auch bei Dämmstoffen die Prinzipien von Gesundheitsschutz und Ressourcenschonung umsetzen."

Hintergrund:

Das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) baut sich in der Umwelt nur langsam ab und wirkt giftig auf Mensch und Natur. Die Produktion und Verwendung von HBCD ist mittlerweile weltweit verboten. Der Stoff wurde jedoch in großem Umfang in marktüblichen Styropor-Dämmstoffen verbaut. Allein in Deutschland fallen jährlich etwa 40.000 Tonnen HBCD-haltige Dämmstoffe an - mit steigender Tendenz.

Links:

Stellungnahme zum Verordnungsentwurf: http://www.duh.de/projekte/hbcd-daemmstoffe/ Hintergrundinformationen zur Nutzung ungefährlicher Naturdämmstoffe http://www.duh.de/naturdaemmstoffe/

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)

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