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WDSF geht in die Berufung gegen Delfinarien-Urteil

Archivmeldung vom 29.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Im Oktober hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf (26 K 8374/12) den Zoo Duisburg nach dem Umweltinformationsgesetz verurteilt, dem Hagener Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) vollständige Informationen betreffend die tiermedizinischen Tagesberichte der derzeit noch lebenden Delfine zu gewähren.

Der Zoo hatte kurz vor dem Verhandlungstermin eine neue Homepage eingerichtet und Angaben zur Historie, zum Zucht- und Tierhaltungskonzept und zur tiermedizinischen Behandlung im Delfinarium veröffentlicht. Das Verwaltungsgericht ging ungeprüft davon aus, dass die Angaben vollständig und richtig seien. Das WDSF meldet allerdings erhebliche Zweifel an.

In der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht (8 A 2350/14) in Münster macht das WDSF geltend, dass es Akteneinsicht der Originalunterlagen im Zoo beantragt hatte und dass der Zoo mit der eigenen Bestimmung der Zugangsart das gesetzliche Zugangsrecht "weitgehend leer laufen lassen könnte und die Gefahr von Informationsverkürzungen, -fehlinterpretationen und -verfälschungen besteht".

Auch dass der Zoo nur Auskünfte zu den noch lebenden Delfinen geben müsse, hält das WDSF für einen Berufungsgrund, da gerade aufgrund der offensichtlich hohen Todesrate im Delfinarium Duisburg eine genaue Analyse der Todesursachen insbesondere durch eine Tierschutzorganisation möglich sein müsse. Das WDSF vermutet mehr als 60 Todesfälle seit Bestehen des Delfinariums und spricht vom "größten Delfinfriedhof Europas". Aus möglichen Fehlern der Vergangenheit bei der Delfinzucht müssten Folgerungen für künftige Tierschutzmaßnahmen gezogen werden können. Das WDSF fordert, gänzlich auf die Delfinhaltung zu verzichten.

WDSF-Geschäftsführer Jürgen Ortmüller: "Der Zoo vergleicht Delfine mit der Haltung von Wellensittichen und Katzen. Delfine können jedoch nicht nachhaltig domestiziert werden und selbst küstennahe Populationen benötigen einen Freiraum von mindestens mehreren Quadratkilometern, den sie in Gefangenschaft niemals finden werden. In Deutschland sind nach rund 50 Jahren Delfinhaltung Nachzuchten nur in zweiter Generation gelungen. Alle anderen Tiere sind frühzeitig verstorben. Auch die Medikamentenbehandlung ist außergewöhnlich hoch."

Der Duisburger Delfinpfleger Thomas Lange hatte in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung, veröffentlicht am 17.12.2014, gesagt: "Wenn man die Delfinhaltung aus den üblicherweise genannten Gründen verbieten wolle, dürfe man konsequenterweise auch keine Wellensittiche in Käfigen oder Katzen in Stadtwohnungen halten."

Quelle: Journal Society GmbH (ots)

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