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NABU weist streng geschützte Riffe im Fehmarnbelt nach

Archivmeldung vom 05.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Riffe im Fehmarnbelt
Riffe im Fehmarnbelt

Bild: NABU/Submaris

Riffe statt Sandboden: Der NABU hat heute eigene Biotopkartierungen entlang der Trasse des geplanten Fehmarnbelttunnels in den schleswig-holsteinischen Küstengewässern vorgestellt. Diese waren zwingend nötig, weil sich in den Unterlagen und Gutachten des dänischen Vorhabenträgers Femern A/S Ungereimtheiten fanden, die der NABU überprüfen lassen wollte.

Die Ergebnisse der Tauchgänge sind so überraschend wie eindeutig. Obwohl der Meeresgrund laut Umweltverträglichkeitsstudie nur aus Schlick und Sand bestehen soll, zeigen die neuen Untersuchungen gut ausgeprägte und artenreiche Riffe. "Das sind streng geschützte Lebensräume, die im Verfahren nicht berücksichtigt wurden", sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. "Was das für die Tunnelgenehmigung bedeutet, wird im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht zu klären sein. Fakt ist: Der Tunnel hat jetzt ein weiteres großes Problem."

Neben dem fehlenden Bedarf und überholten Verkehrsprognosen kritisiert der NABU seit Jahren die zu erwartenden Umweltschäden durch den geplanten Absenktunnel. Dazu zählen Gefahren für Deutschlands einzigen heimischen Wal, den Schweinswal, für den hier ein Schutzgebiet ausgewiesen wurde, und auch Zerstörungen am Meeresboden durch den 60 Meter breiten, 20 Meter tiefen und 18 Kilometer langen Graben. "Wir haben es hier mit einem einzigartigen Lebensraum zu tun: Große Findlinge und ausgedehnte Geröllfelder sind dicht mit bunten Schwämmen, buschartig verzweigten Moostierchen und Tang bewachsen. Es gibt hier eine Dichte an Plattfischen, die in der Ostsee ihres Gleichen sucht. Der ökologische Schaden im Fall eines Tunnelbaus muss neu bewertet werden", so Dr. Kim Detloff, NABU-Leiter Meeresschutz.

Riffe sind durch das Bundesnaturschutzgesetz und die europäische FFH-Richtlinie streng geschützt. Deutschland und auch das Land Schleswig-Holstein haben bisher zu wenig für den Erhalt dieser Oasen der Meere getan. Auch deshalb hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eröffnet. Die neuen Biotopkartierungen, die das renommierte Kieler Forschungstaucher-Unternehmen Submaris durchgeführt hat, sind Gegenstand der Klagebegründung des NABU gegen den Planfeststellungsbeschluss und liegen aktuell beim Bundesverwaltungsgericht. Die Leipziger Richter sind nun gefragt, die Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der Genehmigung zu überprüfen.

Die "verschwundenen Riffe" haben einen seltsamen Beigeschmack, da Vorhabenträger alle maßgeblichen Umwelt-Gutachten selbst in Auftrag geben und entsprechend Einfluss auf Ergebnisberichte nehmen können. Deshalb setzt sich der NABU seit Jahren für eine Entkopplung ein. Ein weiteres Problem sind politisch protegierte Vorhaben. "Um bewusste oder unbewusste Täuschungen zu vermeiden, muss politische Einflussnahme auf Genehmigungsbehörden ausgeschlossen werden", so Malte Siegert, Infrastrukturexperte des NABU.

Mehr Infos: www.NABU.de/Fehmarnbelt

Quelle: NABU (ots)

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