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DJV warnt vor Knebelvertrag bei Beyoncé-Tournee

Archivmeldung vom 03.05.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.05.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Der Deutsche Journalisten-Verband rät Text- und Bildjournalisten davon ab, den Akkreditierungsvertrag zu den Konzerten des US-Popstars Beyoncé in Deutschland zu unterschreiben.

"Weder Journalistinnen und Journalisten noch die Medien sollten die Bestimmungen dieser Knebelverträge akzeptieren", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Der Vertragstext, der dem DJV vorliegt, gestattet etwa Fotos nur während der ersten 30 Sekunden des Konzerts. Spätestens mit Beginn des ersten Songs dürfen Fotografen nach dem Willen der Konzertagentur keine Aufnahmen mehr machen. Fernsehkameras sollen nach der ersten Minute des ersten Songs abgeschaltet werden, und Fotoagenturen und Internetmedien sind generell nicht zu den Konzerten zugelassen.

"Der Knebelvertrag ist ein eklatanter Verstoß gegen die Freiheit der Berichterstattung", kritisierte Konken. Hier werde einmal mehr der Versuch unternommen, die Medien für die PR-Zwecke einer Künstleragentur zu vereinnahmen. Konzertberichterstattung dürfe sich nicht in gestellten Hochglanzfotos von den ersten Sekunden des Auftritts erschöpfen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Journalisten Verband (DJV)

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