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Ein Drittel aller Piraterie-Löschanträge fragwürdig

Archivmeldung vom 05.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Piraterie: Vorwürfe oft nicht haltbar. Bild: Stephanie Hofschlaeger, pixelio.de
Piraterie: Vorwürfe oft nicht haltbar. Bild: Stephanie Hofschlaeger, pixelio.de

Im Kampf gegen Online-Piraterie geht viel schief. So ist annähernd ein Drittel aller Löschanträge nach dem amerikanischen Digital Millennium Copyright Act (DMCA) "fragwürdig", wie eine aktuelle Untersuchung zeigt. In jedem 25. Fall haben die beanstandeten Links noch nicht einmal etwas mit dem angeblich geklauten Inhalt zu tun, so die Forscher der University of California, Berkeley und Columbia University. Ein Kernproblem ist, dass oft automatisierte Systeme über Löschanträge entscheiden. Denn sie verstehen beispielsweise das Fair-Use-Prinzip nicht.

Der DMCA erleichtert Rechteinhabern das Vorgehen gegen Online-Piraterie. Ein wichtiges Mittel sind dabei Löschanträge an Google und andere Suchmaschinen, damit Links zu illegal kopierten Inhalten nicht mehr in den Suchergebnissen aufscheinen. Doch der Analyse mit insgesamt 108,3 Mio. derartiger Löschanträge zufolge gibt es dabei große Probleme. In 4,2 Prozent der Fälle führen beanstandete Links nicht einmal zu dem angeblich illegal kopierten Content. Bei 28,4 Prozent gab es andere Probleme, welche die Korrektheit des Antrags infrage stellen - beispielsweise, dass eigentlich das Fair-Use-Prinzip greifen müsste.

Für die vielen fragwürdigen Löschanträge machen die Forscher mitverantwortlich, dass Rechteinhaber zunehmend auf Computersysteme für die Suche nach Piraterie-Links setzen. "Es ist schwer, die Fair-Use-Doktrin in einem Computerchip zu verankern", meint Studien-Mitautorin Jennifer Urban, Jusprofessorin in Berkeley, gegenüber "Variety". Eben dieses Prinzip, das beispielsweise die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material für eine kritische Berichterstattung erlaubt, könnte den Forschern aber auf jeden 14. von einem DMCA-Löschantrag betroffenen Link anwendbar sein.

Anforderungen wird nicht genügt

Ebenfalls auf schlechte automatisierte Systeme zurückzuführen dürfte der Analyse zufolge sein, dass manche Rechteinhaber Löschanträge für Links zu längst verschwundenen Seiten verschicken. So habe Google noch 2014 DMCA-Löschanträge für Links des 2012 verschwundenen Megaupload erhalten. Alarmierend ist ferner, dass dem Team zufolge bei mehr als 15 Prozent der Löschanträge fraglich ist, ob sie den fundamentalsten Anforderungen überhaupt genügen - beispielsweise, weil sie das angeblich von einem Urheberrechtsverstoß betroffene Werk nicht wirklich klar identifizieren.

Quelle: www.pressetext.com/Thomas Pichler

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