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101.000 € Steuergeld? Aufreger um Verlag und Fake-Zitat!

Freigeschaltet am 13.10.2025 um 14:20 durch Sanjo Babić
Fake News: Dem ist wohl nur schwer beizukommen. Bild: pixel2013, picabay.com
Fake News: Dem ist wohl nur schwer beizukommen. Bild: pixel2013, picabay.com

Das Portal NIUS behauptet, ein vom Bund prämierter Verlag profitiere trotz eines „erfundenen Nazi-Zitats“ von insgesamt 101.000 Euro Preisgeld—und nennt Verbindungen zu vom Verfassungsschutz beobachteten Autoren (NIUS, Junge Freiheit). Offiziell bestätigt ist: Der Verbrecher Verlag gehört 2025 zu den Preisträgern des Deutschen Verlagspreises; die Regelförderbeträge je Jahr ergeben rechnerisch eine Summe in dieser Größenordnung (BKM/Deutscher Verlagspreis, Wikipedia, Verbrecher Verlag).

Über die politische Bewertung streiten Medien und Politik, Kulturstaatsminister Weimer verweist laut Bericht auf fehlende „Verdachtsmomente“. Das berichten NIUS und die Junge Freiheit; die Preisträgerlisten und Fördersätze nennen die Bundes-Webseiten.

Auslöser der Debatte ist ein NIUS-Bericht, der der Bundesregierung vorhält, einen Verlag trotz eines angeblich „erfundenen Nazi-Zitats“ auszuzeichnen. Der Text verknüpft die Preisvergabe mit politischen Vorwürfen und verweist zugleich auf personelle Schnittmengen zur links-autonomen Szene. Konkrete, unabhängig überprüfbare Belege für das monierte Zitat liefert der Beitrag nicht öffentlich einsehbar; die politische Diskussion läuft dennoch hoch. 

Fest steht: Der Verbrecher Verlag zählt 2025 offiziell zu den Preisträgern des Deutschen Verlagspreises. Laut Bundesangaben liegt die Regelförderung 2025 bei 18.000 Euro pro ausgezeichnetem Verlag; in früheren Jahren betrugen die Regelsummen 15.000 (2019), 20.000 (2020) sowie 24.000 Euro (2021–2023). Nimmt man die wiederholten Auszeichnungen des Verlags in den genannten Jahren zusammen, ergibt sich in der Tat eine Summe von etwas über 100.000 Euro. 

Weitere Brisanz erhält der Fall, weil – wie die Junge Freiheit unter Berufung auf das Ministerium schreibt – Kulturstaatsminister Wolfram Weimer die Entscheidung verteidigt und „keine Verdachtsmomente“ sieht. Genannt wird in diesem Zusammenhang das „Rechercheteam Dresden“, das in sächsischen Verfassungsschutzunterlagen als linksextremistisch eingeordnet wird. Eine gesicherte rechtliche Bewertung der aktuellen Preisvergabe liegt indes nicht vor. 

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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