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ARD und NDR legen Berufung gegen Kölner Urteil zur Tagesschau-App ein, bleiben aber gesprächsbereit

Archivmeldung vom 26.10.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.10.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

ARD und NDR haben Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts Köln vom 27. September 2012 zur Tagesschau-App eingelegt. Darüber hat NDR Intendant Lutz Marmor den NDR Rundfunkrat am Freitag, 26. Oktober, in Hamburg informiert. "Wir setzen weiter auf den Dialog mit der Verlagsseite. Parallel dazu lassen wir das Urteil durch das Oberlandesgericht Köln überprüfen", so Marmor. "Nach unserer Auffassung hat die Wettbewerbskammer bei ihrer Definition des Begriffs der Presseähnlichkeit verfassungs- und rundfunkrechtliche Vorgaben nicht ausreichend berücksichtigt."

Uwe Grund, der Vorsitzende des NDR Rundfunkrats: "Die Tagesschau-App ist ein Teil von tagesschau.de und bewegt sich damit im Kernbereich des öffentlich-rechtlichen Informationsauftrags. Deshalb hält der NDR Rundfunkrat den Berufungsantrag für richtig, unterstützt aber zugleich das Bemühen, im Rahmen von Gesprächen zu einer außergerichtlichen Einigung zu kommen."

Mit dem Urteil des Landgerichts Köln war der ARD und dem für tagesschau.de federführenden NDR untersagt worden, das mit der Tagesschau-App abrufbare Telemedienangebot vom 15. Juni 2011 zu verbreiten. Damit gaben die Kölner Richter einer Klage verschiedener Verlage (u. a. Springer, WAZ, FAZ und Süddeutscher Verlag) statt. Diese hatten zunächst beantragt, die Tagesschau-App insgesamt zu verbieten, soweit sie nicht eine hörfunk- und/oder fernsehähnliche Gestaltung aufweise. Nach entsprechenden Hinweisen des Gerichts auf die Unzulässigkeit einer solchen Klage war der Antrag auf das konkrete Angebot vom 15. Juni 2011 reduziert worden.

Quelle: NDR Norddeutscher Rundfunk (ots)

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