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Werberat spricht sechs Öffentliche Rügen aus - Sexismus, wohin das Auge reicht

Archivmeldung vom 21.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Wirbel um Werbeplakat von Tunnock's. Bild: twitter.com, choix
Wirbel um Werbeplakat von Tunnock's. Bild: twitter.com, choix

Nackte Frauen, zweideutige Sprüche und keine Einsicht: Erneut hat der Deutsche Werberat Unternehmen wegen sexistischer Werbung öffentlich gerügt. Betroffen sind unter anderem Transportunternehmen und Handwerksbetriebe, die bevorzugt auf Fahrzeugen werben. Dies schreibt das russische online Magazin „SNA News“ .

Weiter heißt es diesbezüglich auf deren deutschen Webseite: "Nicht immer beweisen Firmen in ihrer Außenwerbung das nötige Fingerspitzengefühl. Das kann dazu führen, dass die Plakate, Aufdrucke oder Clips manches mal als diskriminierend wahrgenommen werden und Beschwerden zur Folge haben. Nimmt ein Unternehmen die beanstandeten Inhalte nicht raus, spricht der Deutsche Werberat eine öffentliche Rüge aus.

So auch bei sechs Unternehmen, die zum Jahresende gerügt wurden. Nach Ansicht des Werberates verstießen alle beanstandeten Werbeinhalte gegen Ziffer 5 der „Verhaltensregeln des Deutschen Werberates gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen“. Gemeint sind Aussagen oder Darstellungen, die Personen auf ihre Sexualität reduzieren.

Die RPS Trailer Rental GmbH aus dem thüringischen Triptis beispielsweise hat sich die Rüge des Werberates mit einer überlebensgroßen Darstellung einer über die gesamte Fahrzeuglänge eines LKW abgebildeten nackten Frau eingehandelt, die sich sinnlich auf dem Boden räkelnd von dem Text begleitet wird: „Genauer hinsehen lohnt sich“. Dazu der Verweis auf die Webseite des Unternehmens. Die Frau werde damit als erotisches Objekt auf ihre sexuellen Reize reduziert, urteilt der Werberat.

Nicht nur Frauen werden sexualisiert

Sexualisiert und damit diskriminiert werden in der Werbung aber nicht nur Frauen, wie der Fall der Firma Thomas Brunner Welt der Haustechnik aus Massing im Rottal zeigt. Das Unternehmen wirbt auf Plakaten mit einem oberkörperfreien Mann und dem Spruch „Mmmmhh lecker“.

„Ein Ausspruch, der sich gemäß dem Gremium unmissverständlich auf den Mann in der Werbung bezieht und diesen somit auf seine sexuelle Wirkung reduziert. Bereits in der Vergangenheit fiel das Unternehmen durch eine sexistische und frauenherabwürdigende Plakatwerbung auf, für die es öffentlich gerügt wurde“, so der Werberat in seiner Begründung.

Ebenfalls einen Verstoß gegen Ziffer 5 der Verhaltensregeln stellt die Darstellung eines tätowierten Frauenhinterns dar, mit der die Firma Bettina Hotz Spedition – Dienstleistungen aus Straubenhardt auf Fahrzeugen und im Internet wirbt. Die Reduzierung der ohne Kopf abgebildeten Frau auf die bloße Sexualität werde durch den daneben abgebildeten Spruch „…damit hintn a wos scheens dro hängt!“ weiter unterstrichen. Mit Rückansichten knapp bekleideter Frauen und zweifelhafter Sprüche in ihren Werbeinhalten sind auch der Zimmereibetrieb H. Meyer & Sohn GmbH aus Greven und die Spedition R. Möscher Möbeltransport GmbH aus Hallbergmoos negativ aufgefallen und haben ebenfalls nach Ziffer 5 Öffentliche Rügen kassiert.

Zwei weibliche Models in Dessous mit Bratpfannen in der Hand und dem Slogan „Ist Deine ‚Alte‘ noch zu retten?“ in ihrer Plakat- und Anzeigenwerbung brachten schließlich auch der Firma Pfannenbeschichtungen.de Sand &Stein OHG aus Neunkirchen eine Rüge des Deutschen Werberates ein.

Sexismus gehört zu den häufigsten Verstößen, die der Werberat öffentlich rügt. Während der Werberat angibt, die Unternehmen würden in der Regel seinem Votum folgen, und seine Durchsetzungsquote betrage 92 Prozent, scheint sexualisierte Werbung trotz allem nicht aus der Mode zu kommen. "

Quelle: SNA News (Deutschland)

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