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ARD: Länder entscheiden über Gebühr für internetfähige PCs

Archivmeldung vom 16.09.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.09.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die ARD weist den Vorwurf entschieden zurück, sie habe das Internet als neue Gebühreneinnahmenquelle entdeckt. Prof. Jobst Plog, Stellvertretender ARD-Vorsitzender und NDR-Intendant: "Durch die Berichterstattung einiger Medien ist der Eindruck entstanden, die Rundfunkanstalten hätten sich selbst eine neue Grundlage zur Gebührenerhebung geschaffen.

Dieser Eindruck ist falsch. Tatsächlich sind die Länder in dieser Frage zuständig. Seit mehr als zwei Jahren steht fest, wie die Rechtslage ab dem Januar 2007 vom Gesetzgeber ausgestaltet wurde, 16 Landesparlamente haben dem Gesetz zugestimmt. Gemeinsam mit dem ZDF hat die ARD jetzt nach Möglichkeiten gesucht, die bestehende Gesetzeslage so zurückhaltend wie möglich zu interpretieren." Falsch sei zudem der Eindruck, diese Gebühr beträfe eine große Zahl von PC-Besitzern. Plog: "Das ist Unsinn. Wer auch nur ein einziges Radiogerät bei der GEZ angemeldet hat, hat im Prinzip mit der Rundfunkgebühr für internetfähige PCs nichts mehr zu tun." Plog wies darauf hin, dass die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) mögliche Einnahmen aus der Gebühr für internetfähige PCs im zurückliegenden Gebührenfestsetzungsverfahren bereits eingerechnet hat. Plog: "Die uns rein rechnerisch zufließenden Mehreinnahmen hat die KEF für die Jahre 2007 und 2008 mit 14 Millionen Euro beziffert." Nachdem ARD und ZDF den Ländern jetzt vorgeschlagen haben, bis auf Weiteres nur einen Teilbetrag der Gebühr für internetfähige PCs zu erheben, würden die geschätzten Mehreinnahmen in den kommenden beiden Jahren lediglich zwischen 5 bis 6 Millionen Euro betragen. Das heißt im Ergebnis, ARD und ZDF erhielten weniger, als sie nach dem Willen der KEF und der Länder erhalten sollten.

Quelle: Pressemitteilung ARD

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