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Verlegerverbände begrüßen geplante Kartellrechtsnovelle - Erleichterung von Kooperationen für Presseverlage sichert Pressevielfalt

Archivmeldung vom 10.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Zeitungen: Rückmeldung von Online-Lesern ist wichtig. Bild: Lupo, pixelio.de
Zeitungen: Rückmeldung von Online-Lesern ist wichtig. Bild: Lupo, pixelio.de

Die Verbände der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger in Deutschland haben den heute im Bundestag eingebrachten Entwurf einer Novelle zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begrüßt. "Angesicht massiver Umbrüche im Medienmarkt brauchen Zeitungen und Zeitschriften dringend mehr Freiraum bei der verlagswirtschaftlichen Zusammenarbeit. Die geplante Liberalisierung des Kartellrechts wird innovative Angebote für Leser und Anzeigenkunden ermöglichen und so zur Sicherung der Pressevielfalt in Deutschland beitragen", erklärte ein Sprecher für Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und Verband Deutscher Lokalzeitungen (VDL).

Der Gesetzentwurf sehe, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, eine Ausnahme vom Kartellverbot für verlagswirtschaftliche Kooperationen außerhalb des Bereichs der Redaktionen vor. Er sei eine sinnvolle Antwort auf die Herausforderungen für Pressehäuser im Zeitalter fortschreitender Digitalisierung, erklärten BDZV, VDZ und VDL. Nicht verständlich sei vor diesem Hintergrund allerdings die geplante Befristung der Regelung auf zehn Jahre. "Die digitale Revolution an den Medienmärkten wird an Geschwindigkeit noch zunehmen. Der Plan, die Regelung mit einer Verfallsfrist zu versehen, ist nicht nachvollziehbar", so der Sprecher. Die Verlage bräuchten langfristige Sicherheit.

BDZV, VDZ und VDL erläuterten, dass die Freistellung von verlagswirtschaftlichen Kooperationen keine einseitige Privilegierung der Zeitungen und Zeitschriften darstelle. Vielmehr sei sie eine dringend notwendige Reaktion auf bestehende Benachteiligungen der Presseverlage durch enge Fusionsgrenzen, zum Beispiel in Gestalt äußerst kleinteiliger Marktdefinitionen. Die Freistellung füge sich demnach ausgleichend in die - im Übrigen für die Presse gegenüber der sonstigen Wirtschaft und den meisten Branchen der Kultur- und Medienwirtschaft restriktivere - pressespezifische Kartellgesetzgebung ein.

Durch Synergien im verlagswirtschaftlichen Bereich könnten mit der geplanten Regelung aus Sicht der Verlegerverbände auch Mittel zur Stärkung der redaktionellen Vielfalt in Deutschland frei werden, die anders nicht mehr zu erzielen seien. Mit Anzeigenkooperationen würde es den Verlagen ermöglicht, sich auf Augenhöhe im mittlerweile hochkonzentrierten Markt der Mediaagenturen und des werbenden Einzelhandels zu bewegen.

Ebenso sei eine angemessene Reaktion auf multinationale Digitalkonzerne als neue Wettbewerber im Werbemarkt nur durch eine Zusammenarbeit möglich. Kooperationen der Presse könnten hier zu einem stärkeren Wettbewerb zugunsten der Werbekunden beitragen. Auch seien dringend notwendige technische Entwicklungen zur Erschließung digitaler journalistischer Geschäftsmodelle mit verbraucherfreundlichen Standards in größeren Einheiten betriebswirtschaftlich sinnvoll möglich.

Quelle: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger (ots)

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