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Medienkonzerne verbünden sich in Urheberrechtsstreit gegen Google

Archivmeldung vom 15.12.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.12.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Der MTV-Mutterkonzern Viacom erhält im Berufungsverfahren des seit rund vier Jahren anhaltenden Urheberrechtsstreits gegen die Google-Tochter YouTube Schützenhilfe. Dutzende Medienorganisationen wie etwa Microsoft oder auch Associated Press appellieren laut US-Medien an das Gericht, die vorgebliche "Fehlentscheidung" des im Juni zugunsten des Videoportals gesprochenen Urteils zu korrigieren. Gegenstand des Verfahrens ist eine Forderung von rund einer Mrd. Dollar durch Viacom wegen Uploads von geschützten Programminhalten bei YouTube durch die User. Um diese zu verhindern, handelte die Plattform nicht vehement genug, so der Vorwurf.

Laut Gerichtsentscheid gegen Viacoms Beschwerde ist die Entfernung von unrechtmäßig bei YouTube hochgeladenen Inhalten nach Kenntnis darüber ausreichend, um das Urheberrecht zu wahren. Der Medienkonzern beschuldigt die Plattform jedoch, in ihren Anfangsjahren geschützte Beiträge wissentlich auf der Plattform belassen und Rechtsverletzungen in Kauf genommen zu haben, um die Inhalte anbieten zu können und damit ein Publikum zu generieren.

In einem ähnlichen Verfahren hat das Oberlandesgericht Hamburg erst vor wenigen Wochen zugunsten des Social Video Networks sevenload entschieden. Dem Urteil nach macht es sich "die von Nutzern hochgeladenen Videos nicht zu Eigen und muss sich nicht als Täter, Teilnehmer oder Störer einer Urheberrechtsverletzung verantworten".

Haftung auf Sperrung begrenzt

"Das heißt nicht, dass niemand mehr für das Hochladen von nutzergenerierten Inhalten haftet. Vielmehr werden die Täter zur Verantwortung gezogen und nicht die Plattformbetreiber, die Nutzern nur einen Speicherplatz zur Verfügung stellen", sagt sevenload-Geschäftsführer Axel Schmiegelow auf Anfrage von pressetext. Das Urteil stellt klar, dass die Haftung einer Plattform wie sevenload auch bei jenen Inhalten auf die Sperrung begrenzt ist, von denen sie erfährt, dass sie gegen Rechte verstoßen.

Die internationale Rechtslage folgt den Grundprinzipien des Digital Millenium Copyright Act, der den gleichen Leitlinien folgt, wie das deutsche Telekommunikations-Mediengesetz (TMG). In den meisten entwickelten Märkten hat sich das Prinzip einer Haftung von Plattformbetreibern relativ einheitlich durchgesetzt, "die auf die Behebung einer bekannt werdenden Störung von Rechten beschränkt ist", erklärt Schmiegelow gegenüber pressetext.

Quelle: pressetext.redaktion Manuel Haglmüller

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