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"Pastewka": Einigung bei Schleichwerbung

Archivmeldung vom 18.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
BLM Bayerische Landeszentrale für neue Medien
BLM Bayerische Landeszentrale für neue Medien

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) und der Telemedien-Anbieterin Amazon Instant Video Germany GmbH haben sich auf eine neue Schnittfassung der Folge "Das Lied von Hals und Nase" aus der achten Staffel von "Pastewka" verständigt. Sie ersetzt ab sofort die Ursprungsfassung und ist bei Prime Video abrufbar.

Zwar halten sowohl die BLM als auch Amazon an ihrer Rechtsauffassung fest. Beide begrüßen aber die konstruktive Klärung der Angelegenheit. Die Verwaltungsgerichte müssen nun nicht mehr klären, ob es sich um Schleichwerbung handelte oder nicht.

Im Januar 2019 hatte die BLM die betreffende Folge der bei Prime Video abrufbaren Serie "Pastewka" wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Schleichwerbeverbot untersagt. Daraufhin hatte Amazon Klage zum Verwaltungsgericht München eingereicht, die nunmehr erledigt ist. Die neue Schnittfassung der Folge findet die Zustimmung auch der Landeszentrale. Die Markendarstellungen und -erwähnungen in der neuen Version sind programmlich-dramaturgisch begründbar.

Quelle: BLM Bayerische Landeszentrale für neue Medien (ots)

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