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NRW erwägt schärfere Bestimmungen gegen Presse-Schleichwerbung

Archivmeldung vom 09.07.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.07.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wappen von Nordrhein-Westfalen
Wappen von Nordrhein-Westfalen

Die nordrhein-westfälische Landesregierung erwägt, das Bußgeld für Schleichwerbung in Zeitungen zwischen Rhein und Ruhr deutlich anzuheben. Medienministerin Angelica Schwall-Düren (SPD) erklärte der taz-Wochenendausgabe, es könnte "darüber nachgedacht werden, den Rahmen für Geldbußen bei Verstößen spürbar zu erhöhen, damit ihre Wirkung nicht verpufft".

Im April hatte die taz berichtet, dass mehrere Zeitungen und Zeitschriften in Deutschland journalistische Inhalte auf bestimmten Seiten zum Kauf anbieten. Rechercheure hatten sich als Mitarbeiter einer Werbeagentur ausgegeben und so zehn Verlage kontaktiert. Die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" hatte einen Katalog mit Schleichwerbe-Angeboten vorgelegt. Sie wollte 66.666 Euro dafür, dass sie auf Autoseiten ein Modell über drei Seiten vorstellt.

Als Reaktion auf den taz-Bericht hatte die Essener WAZ-Gruppe eingeräumt, dass ihre bisherige Praxis der Kennzeichnung juristisch nicht korrekt sei. Die Pressegesetze der Bundesländer schreiben vor, dass Zeitungen bezahlte Veröffentlichungen mit dem Wort "Anzeige" kennzeichnen müssen, wenn sie nicht schon durch ihr Layout als Anzeige zu erkennen sind. Die Länder legen auch die Höhe des Bußgeldes bei Verstößen fest. Die geltenden Bestimmung in Nordrhein-Westfalens sieht vor, Schleichwerbung mit bis zu "zehntausend Deutsche Mark" zu ahnden.

Die Düsseldorfer Ministerin betonte, die Unabhängigkeit der Berichterstattung sei ein hohes Gut. "Ich glaube nicht, dass es dem Durchschnittsleser egal ist, wenn für - vermeintlich - redaktionelle Texte bezahlt wird."

Dagegen sagte der Sprecher der Stadt Essen, Detlef Feige, auf Anfrage: "Dem Durchschnittsleser ist es in der Regel aber auch egal, aus welcher Redaktion der Artikel stammt und ob er vorher ,gehandelt' worden ist." Die Stadtverwaltung werde gegen die WAZ kein Bußgeld verhängen, da sie angekündigt habe, sich künftig an das Gesetz zu halten.

Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft will als Reaktion auf die taz-Veröffentlichung eine Kampagne zur Erinnerung an die eigenen Richtlinien starten, in denen die Vorgaben aus den Pressegesetzen konkretisiert und ergänzt werden. Zur Zielgruppe würden Verlagschefs genauso gehören wie PR-Agenturen und Redaktionen, kündigte Verbandssprecher Volker Nickel an: "Diese Kampagne werden wir künftig alle zwei Jahre wiederholen - insbesondere um den Nachwuchs im Rahmen ihrer Ausbildung zu sensiblisieren."

Quelle: taz. die tageszeitung (ots)

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