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Kanzleramt muss Journalisten Auskunft zu Hintergrundgesprächen geben

Archivmeldung vom 17.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow

Das Bundeskanzleramt muss nach einem Gerichtsurteil einem Journalisten Auskunft zu vertraulichen Hintergrundgesprächen mit Medien geben. Das meldet das russische online Magazin "Sputnik".

Weiter heißt es diesbezüglich auf deren deutschen Webseite: "Das Verwaltungsgericht Berlin teilte am Montag mit, dass es einer entsprechenden Klage Ende vergangener Woche stattgegeben habe. Bei Hintergrundgesprächen handelt es sich um Treffen zwischen Journalisten und der Politik, um das aktuelle politische Geschehen in der Tiefe zu beleuchten. In der Regel wird bei solchen Gesprächen vereinbart, dass daraus nicht in der Berichterstattung zitiert werden darf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es ist Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

Im konkreten Fall ging es um eine Klage eines Journalisten des Berliner „Tagesspiegels“. Die Zeitung selbst berichtete am Freitag über den Ausgang des Verfahrens. Dem Gericht zufolge sollte mit der Klage erreicht werden, dass das Bundeskanzleramt über Hintergrundgespräche im Jahr 2016 Auskunft gibt – mit Datum, Ort, Teilnehmern, Themen und Informationsinhalten der Hintergrundgespräche. Zudem wollte die Zeitung wissen, bei welchen Hintergrundgesprächen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) 2016 anwesend war.

Das Verwaltungsgericht beruft sich bei der Entscheidung auf die im Grundgesetz festgelegte Pressefreiheit (Artikel 5). Der Auskunftserteilung stünden die schutzwürdigen Interessen öffentlicher Stellen oder Privater an der Vertraulichkeit dieser Informationen nicht entgegen."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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