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Google missbraucht seine Marktmacht gegen Publisher

Archivmeldung vom 26.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Symbolbild
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Bild: pixabay.com, geralt

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) teilt die Kritik seines französischen Schwesterverbands "Alliance de la presse" an den Absichten von Google, das europäische Publishers' Right faktisch umgehen zu wollen.

"Mit seiner Ankündigung, in Frankreich keinesfalls für Presseinhalte zahlen zu wollen und Angebote, die auf die Einhaltung des Urheberrechts bestünden, auszulisten, scheint Google die Presse- und Meinungsfreiheit mittelfristig in der gesamten EU anzugreifen", erklärte ein Sprecher des Verbands. Es sei eine merkwürdige Rechtsauffassung, wenn der U.S.-Konzern denke, durch Ausnutzung seiner Marktmacht das europäische Urheberrecht faktisch aushebeln zu können.

Sowohl in Europa als auch in Deutschland sei in diesem Fall zu prüfen, welche Möglichkeiten das Kartellrecht biete, einem solchen Vorgehen Einhalt zu gebieten, forderte der BDZV weiter: "Im Rahmen der aktuellen Diskussion über die deutsche Kartellrechts-Novelle sollte klar adressiert werden, dass marktdominante Unternehmen wie Google ihre Macht nicht dazu nutzen dürfen, gewerbliche Schutzrechte Dritter zu umgehen."

Gemeinsam mit Pressehäusern in ganz Europa werde der BDZV auch konkrete Marktmissbrauchsbeschwerden prüfen. Die EU-Kommission hat bereits in mehreren Fällen das Marktverhalten von Google als rechtswidrig erachtet und erhebliche Strafen verhängt.

Der französische Verband "Alliance de la presse" hatte gestern in einer Pressemitteilung kritisiert, dass Google beabsichtige, das nationale Recht und im weiteren Sinne die europäische Richtlinie zu umgehen. Dies sei ein erneuter Ausdruck von Googles Willen, seine marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen, um sich durchzusetzen.

Quelle: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger (ots)


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