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ARD plant mit Werbung in ihrer Online-Videothek

Archivmeldung vom 18.11.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.11.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Die umstrittene Online-Videothek von ARD und ZDF wird nicht auf Werbung verzichten. "Werbung ist dabei nicht ausgeschlossen", sagte Eva-Maria Michel, Vize-Intendantin des WDR und Vorsitzende der Juristischen Kommission der ARD, dem "Handelsblatt". Der Gesetzgeber habe festgehalten, dass den Töchtern der Rundfunkanstalten bei der kommerziellen Verwertung ihrer Spielfilme, Serien und Dokumentationen alle Einnahmequellen offen stünden.

Der WDR plant federführend für die ARD zusammen mit dem ZDF die Video-on-Demand-Plattform mit dem Arbeitstitel "Germanys Gold", die im nächsten Jahr an den Start gehen soll. Die Anstalten versprechen sich von der Vermarktung attraktiver Serien und Filme vor allem lukrative Einnahmen.

Nach Meinungen der WDR-Justiziarin Michel würden die neuen Einnahmen auch dazu beitragen, die Rundfunkgebühr gering zu halten. ARD und ZDF wollen ihre Fernsehproduktionen künftig in einer Online-Videothek zur Verfügung stellen. Dort könnten Nutzer sie jederzeit herunterladen.

Bislang bieten die beiden Sender nur eine werbefreie Mediathek an, in der sie Filme und Nachrichten eine Woche lang nach Ausstrahlung zum Abruf anbieten dürfen. Das wird sich mit der Video-on-Demand-Plattform unter dem Titel "Germany’s Gold" ändern: Über private Töchter dürfen die Öffentlich-Rechtlichen ihr Archiv auch zeitlich unbeschränkt vermarkten. Beim Kartellamt läuft seit Wochen eine Fusionskontrolle. Ein Veto der Wettbewerbshüter erwartet die ARD-Chefetage aber nicht. "Ich bin optimistisch, dass das Kartellamt das Vorhaben freigibt", sagt Vize-WDR-Intendantin Michel.

Im Gegensatz zum im März untersagten Videoportal mit dem Arbeitstitel "Amazonas" von Pro Sieben Sat1 und RTL hätte "Germany’s Gold" auf den relevanten Märkten keinen beherrschenden Einfluss. Die Fusionskontrolle endet fristgemäß am 28. November. Sie kann aber um zwei Monate verlängert werden. Unabhängig davon kann die Bonner Behörde noch eine zusätzliche kartellrechtliche Prüfung veranlassen. Ob es dazu kommt, ist allerdings offen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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