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Degeto-Chefin begrüßt Urteil zum Rundfunkbeitrag

Archivmeldung vom 18.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: birgitH / pixelio.de
Bild: birgitH / pixelio.de

Die Geschäftsführerin der Filmeinkaufsorganisation Degeto Film der ARD, Christine Strobl, hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag begrüßt. "Ich freue mich über dieses Urteil, weil die Verfassungsrichter den Rundfunkbeitrag grundsätzlich auch im digitalen Zeitalter für in Ordnung erklärt haben und damit den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stärken", sagte Strobl der "Heilbronner Stimme".

"In Bezug auf die Zweitwohnung ist der Gesetzgeber noch aufgefordert bis 2020 nachzubessern. Hier muss man abwarten, was das dann konkret für uns bedeutet", sagte sie. "Wir sind jetzt natürlich sehr froh über dieses klare Bekenntnis, das uns Sicherheit für unsere weitere Arbeit gibt", so die Degeto-Chefin.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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