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RT-Verantwortlicher und weitere Medienorganisationen auf EU-Sanktionsliste

Archivmeldung vom 17.12.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.12.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
RT DE Logo (Symbolbild) Bild: RT DE
RT DE Logo (Symbolbild) Bild: RT DE

Die EU hat am Freitag ihr neuntes Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Nun wurde bekannt, dass sich auf der Liste der sanktionierten Personen auch Alexej Nikolow, Geschäftsführer der autonomen gemeinnützigen Organisation "TV-Nowosti", befindet. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Nachdem die EU am Freitag ein neuntes Paket von Sanktionsmaßnahmen gegen Russland verabschiedet hat, wurde nun bekannt, dass sich neben russischen Ministern auch Verantwortliche für Russia Today auf der Liste der sanktionierten Personen befinden. Dies geht aus dem Amtsblatt der EU hervor. Unter den sanktionierten Personen ist auch Alexej Nikolow, Geschäftsführer der autonomen gemeinnützigen Organisation "TV-Nowosti", die hinter der Marke RT steht. Ebenfalls auf der Sanktionsliste aufgeführt sind die russische Medienholding National Media Group sowie deren Vertreter Swetlana Balanwa und Kirill Kowaltschuk.

Bereits zuvor war bekannt, dass die EU für vier weitere russische Sender – NTV/NTV Mir, Rossija 1, REN TV und den Perwyi Kanal – ein Sendeverbot verhängt hat. Begründet wird dies damit, dass diese Anstalten "unter ständiger direkter oder indirekter Kontrolle der Führung der Russischen Föderation" stünden und von Moskau für "kontinuierliche und konzertierte Desinformations- und Kriegspropagandaaktionen" benutzt würden.

Die Sender dienten angeblich dazu, die "russische Aggression zu legitimieren" sowie die "Unterstützung für die Ukraine" zu "unterminieren". Ausdrücklich betont wird unter Berufung auf die Charta der Grundrechte, dass die genannten Medien wie auch ihre Mitarbeiter nicht daran gehindert würden, in der EU andere journalistische Tätigkeiten auszuüben sowie Recherchen und Interviews durchzuführen, sofern keine Sendungen ausgestrahlt werden."

Quelle: RT DE

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