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Medienübergreifende Vielfaltssicherung erfordert ein flexibles Konzept

Archivmeldung vom 13.12.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.12.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
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Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat kürzlich ihren vierten Bericht über die Entwicklung der Konzentration und über Maßnahmen zur Sicherung der Meinungsvielfalt im privaten Rundfunk vorgestellt. Prof. Dr. Insa Sjurts, Vorsitzende der KEK und gleichzeitig Chefredakteurin der wissenschaftlichen Fachzeitschrift 'MedienWirtschaft', skizziert in der am 13. Dezember erschienenen MW-Ausgabe 4/2010 die wichtigsten Ergebnisse des neuen Konzentrationsberichts und zeigt die Vorschläge der KEK für eine Neuregelung des § 26 RStV auf, der zentralen Vorschrift zur Sicherung der Meinungsvielfalt im Rundfunkstaatsvertrag.

Kernthemen des Berichts sind der technologische Fortschritt, insbesondere die Digitalisierung und die beständig fortschreitende Konvergenz der Medien, die sich unmittelbar auf die Strategien der Medienunternehmen auswirken. Das Internet lässt neue Geschäftsfelder entstehen, führt aber auch zu Substitutionseffekten. Internationale und crossmediale Strategien sind im Medienbereich an der Tagesordnung. Aus dem Zusammenspiel der verschiedenen Teilmedien entstehen neue Potenziale für Meinungsmacht. Mit Blick auf die Dynamik und Komplexität der Märkte stellt sich die Frage, ob und inwieweit die aktuellen Regelungen des bestehenden Medienkonzentrationsrechts noch geeignet und angemessen sind, den daraus resultierenden Gefahren für die Meinungsvielfalt zu begegnen. Zurzeit ist festzustellen, dass das Fernsehen auf absehbare Zeit das Leitmedium bleiben wird. Dies rechtfertigt auch weiterhin den grundsätzlich fernsehspezifischen Ansatz im Rundfunkstaatsvertrag. Gleichzeitig muss der Blick jedoch auch über den Fernsehmarkt hinaus auf weitere Medien, insbesondere das Internet, und ihre Meinungsrelevanz gerichtet werden. Die Vielfaltssicherung braucht ein ganzheitliches Konzept, das flexibel anwendbar ist und eine crossmediale Betrachtungsweise einschließt.

Die KEK hat einen entsprechenden Entwurf zu einer Neufassung des § 26 Rundfunkstaatsvertrag vorgelegt, der den Unternehmen mehr Rechtsklarheit bieten soll und zugleich flexibel genug ist, der Dynamik der Medienmärkte Rechnung zu tragen. Die KEK schlägt vor, typische Fallkonstellationen für kumulierten Meinungseinfluss in den Bereichen Fernsehen und Print sowie Fernsehen und Hörfunk gesetzlich konkret zu regeln. Die Bewertung und Gewichtung von Aktivitäten in anderen medienrelevanten verwandten Märkten, insbesondere im Online-Bereich, sollen dagegen weiterhin Gegenstand einer Einzelfallbetrachtung sein.

Quelle: Medienwirtschaft - Zeitschrift für Medienmanagement und Kommunikationsökonomie

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