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Chaos Computer Club gegen eine staatliche Alimentierung der Presseverlage

Archivmeldung vom 13.12.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.12.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Chaos Computer Club (CCC) Logo
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Der Chaos Computer Club (CCC) wendet sich gegen die Pläne zur Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverleger und fordert eine freie Informationsvermittlung und Berichterstattung. Die Einführung anachronistischer Schutzzölle ist abwegig.

Hinter dem sogenannten Leistungsschutzrecht verbirgt sich die Forderung der Verleger, die unentgeltliche – auch auszugsweise – Nutzung von Online-Artikeln untersagen zu können. Dienste wie Google News, die Nachrichten aggregieren und mit kurzen Textauszügen auf die Originalquelle verlinken, sollen zukünftig verboten oder wenigstens entgeltpflichtig werden. Hiervon wären natürlich auch Blogs betroffen, die Nachrichten zitieren, um aktuelles Geschehen zu kommentieren.

Inhaltlich sinnvolle Begründungen für dieses neu zu schaffende Recht liefern die Presseverleger jedoch nicht. Dennoch konnten der Burda- und der Axel-Springer-Verlag dieses Ansinnen nach Subventionen für ihre Branche im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP unterbringen. Der CCC schließt sich gemeinsam mit vielen Organisationen und Blogs der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL) an. Zwar ist das Anliegen sinnvoll, Leistungsträger zu schützen, damit sich andere nicht unbotmäßig an ihrer Leistung bereichern. Doch sind in erster Linie Autoren und Kreative die zu schützenden Leistungserbringer, nicht die Presseverleger. Das geplante Leistungsschutzrecht ist von Verlagslobbyisten erdacht worden und erfüllt nicht einmal in Ansätzen das Ziel, die Kreativen und Autoren besserzustellen.

"Die Presseverleger werden hinnehmen müssen, daß News-Aggregatoren mit Überschriften, kurzen Wortkombinationen und Textteilen aus Artikeln weiterhin Geld verdienen. Sie profitieren schließlich von dieser Verlinkung. Es besteht keinerlei Zwang, Presseartikel frei ins Netz zu stellen, ebenso wie die Aufnahme in einen Suchmaschinen-Index freiwillig ist. Der Mangel an Geschäftsmodellen für das neue Jahrtausend kann kein Grund sein, mittels von Lobbyisten geschriebenen Gesetzen neue Einnahmequellen zu erschließen und dafür die Linkfreiheit abzuschaffen", sagte CCC-Sprecher Andreas Bogk.

Insbesondere in Hinsicht auf die Internetkultur des Wissensaustauschs plädiert der CCC für die Verlinkungsfreiheit im Internet und eine generelle Klarstellung, daß Kurzzitate oder auszugsweise Zitate weiterhin grundsätzlich erlaubt sind, auch und insbesondere bei Links. Die für die Meinungsbildung immer wichtiger werdende Veröffentlichungskultur des Netzes darf nicht zugunsten einer Lex Google abgewürgt werden. Für ein lebendiges Schreiben und Lesen im Netz macht es keinen Sinn, eine Verwertungskette aus dem letzten Jahrtausend gesetzlich festzuschreiben.

Die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL) wurde von Till Kreutzer ins Leben gerufen, um die reine Fachdebatte zu einer öffentlichen Diskussion zu machen. Philipp Otto und John Weitzmann unterstützen ihn bei der Zusammenstellungen der Informationen im Portal.

Quelle: Chaos Computer Club (CCC)

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