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Online Rekorder shift TV mahnt ProSiebenSat.1 Media AG ab

Archivmeldung vom 12.09.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.09.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Münchner Online Videorekorder Vermieter NETlantic GmbH ("shift TV") hat die ProSiebenSAT 1 Media AG erfolgreich abgemahnt. Das Unternehmen hatte in einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung behauptet, es habe eine Entscheidung des Landgerichts Leipzig gegen shift TV erwirkt und dabei den Eindruck erweckt, das Gericht habe shift TV endgültig für unzulässig erklärt.

Ferner hatte die ProSiebenSat.1-Gruppe die Meldung so formuliert, dass beim Leser der Eindruck entstand, alle vier Sender der Gruppe, nämlich SAT1, ProSieben, Kabel 1 und N24 seien von der Entscheidung betroffen. Tatsächlich ist aber nur SAT1 Kläger in einem Verfahren gegen shift TV. Der Ausgang dieses Verfahrens ist aber noch offen, da es derzeit in der Berufung beim Oberlandesgericht Dresden anhängig und noch nicht abgeschlossen ist. Auf die Abmahnung durch shift TV hin hat sich die ProSiebenSat.1 Media AG gestern vollumfänglich unterworfen und eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

"Beim Leser musste der Eindruck entstehen, ein shift TV Rekorder dürfe diese Sender nicht mehr aufzeichnen. Alle vier Sender sind aber nach wie vor verfügbar. Das war rechtswidrig", so Michael Westphal, Geschäftsführer von shift TV.

Quelle: Pressemitteilung shift TV c/o NETlantic GmbH

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