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Lunapharm: Kammergericht Berlin erklärt Kontraste-Berichterstattung in weiten Teilen für zulässig und weist Schadenersatzansprüche zurück

Archivmeldung vom 21.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die Berichterstattung des ARD-Politikmagazins "Kontraste" über die Vorgänge beim Arzneimittelhändler Lunapharm im Jahr 2018 hat weit überwiegend Bestand. Das Pharmaunternehmen scheiterte vor dem Kammergericht Berlin in zweiter Instanz mit dem Versuch, umfangreiche Korrekturen der Berichte zu erzwingen und Schadenersatz zu erlangen.

In der breit angelegten Berichterstattung sah das Gericht lediglich zwei Aussagen in einem der TV-Beiträge und in einem Online-Artikel als nicht ausreichend belegt an. Laut des 10. Zivilsenats habe es sich ansonsten "um zulässige Verdachtsberichterstattung gehandelt", teilte das Gericht nach der Urteilsverkündigung am Montag in einer Presseerklärung mit. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), der "Kontraste" für die ARD produziert, habe der Firma "auch ausreichende Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben". Die bereits vom Landgericht Berlin erteilte Abweisung von Schadenersatzansprüchen wegen der Berichterstattung wurde auch zweitinstanzlich bestätigt.

"Missstände und Verfehlungen aufzudecken ist die ureigenste Aufgabe von investigativem Journalismus. Im Fall Lunapharm waren die Interessen der Öffentlichkeit in hohem Maße berührt. Das Kammergericht hat dies heute ausdrücklich bestätigt und die unserer Berichterstattung zugrunde liegenden Recherchen, Ermittlungsakten und Verhörprotokolle als authentisch gewürdigt", sagte "Kontraste"-Redaktionsleiter Matthias Deiß nach der Urteilsverkündung am Montag.

Das Verfahren hatte sich gut zwei Jahre hingezogen, gegen die Entscheidung des Kammergerichts, keine Revision zuzulassen, kann noch Beschwerde eingelegt werden. Der rbb wird davon keinen Gebrauch machen.

Kammergericht, Urteil vom 21. Dezember 2020, Aktenzeichen: 10 U 59/19

Landgericht Berlin, Urteil vom 13. Juni 2019, Aktenzeichen: 27 O 555/18

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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