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Klage gegen ARD stattgegeben: Moskauer Gericht beginnt Prozess wegen Rufschädigung

Archivmeldung vom 16.12.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Das Gericht des Moskauer Stadtbezirks Basmanny hat am Mittwoch einer Klage des Allrussischen Leichtathletik-Verbandes (WFLA) gegen die Autoren des deutschen Fernsehsenders ARD wegen Rufschädigung in einem Beitrag über systematisches Doping stattgegeben, berichtet RIA Novosti.

Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik" meldet weiter: "„Das Gericht hat beschlossen, der Klage des WFLA bezüglich des Schutzes der Ehre, Würde und des Rufes stattgegeben“, sagte eine Vertreterin des Gerichts.

Anlass für den angestrebten Prozess ist eine am 3. Dezember 2014 von der ARD ausgestrahlte Dokumentation, in der von systematischem Doping unter russischen Leichtathleten die Rede war.

Am 7. Dezember wurde der zweite Teil der Dokumentation gezeigt. Er enthält eine Aufnahme mit verdeckter Kamera, wo die Olympiasiegerin im Sprint über 800 Meter, Maria Sawinowa, angeblich zugibt, Dopingmittel eingenommen zu haben. Sawinowas O-Ton ist in dem Film aber nicht zu hören.

Der ehemalige WFLA-Präsident Valentin Balachnitschow nannte den Film „eine Provokation zur Untergrabung des russischen Sports“ und erklärte, die ARD habe sich geweigert, die unbearbeiteten Video- und Ton-Aufzeichnungen zur Verfügung zu stellen. Im Februar war Balachnitschow als WFLA-Präsident zurückgetreten.

Im September hatte ein Gericht in Samara die Klage des Leichtathletik-Verbands und Balachnitschows gegen den deutschen Fernsehkanal ARD wegen Rufschädigung abgelehnt. Gegen diese Entscheidung wurde Berufung eingelegt."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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