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JMStV abgelehnt - Jugendmedienschutz eingefroren

Archivmeldung vom 15.12.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.12.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Ein Hinweiszeichen zur JMStV
Ein Hinweiszeichen zur JMStV

Der 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird morgen laut Stimmen aus den verschiedenen Fraktionen in Nordrhein-Westfalen abgelehnt werden. Bei Nichtzustimmung durch einen Landtag gilt weiterhin der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) aus dem Jahr 2003. Auch nach dem derzeit geltenden Staatsvertrag sind Anbieter in der Pflicht, ihr Angebot auf eine Entwicklungsbeeinträchtigung hin zu bewerten. Der neue JMStV hätte in diesem Punkt keine Änderung bedeutet.

Anders hingegen bei der Alterskennzeichnung: Diese vom neuen JMStV vorgesehene zusätzliche Option wird es nun nicht geben. Dem Anbieter bleiben damit nur die Möglichkeiten, das Angebot per Sendezeit zu beschränken oder umständliche technische Zugangsbarrieren (z.B. qualifizierte Personalausweisnummernabfrage) zu implementieren. Gerade die Option der Alterskennzeichnung hätte aus Sicht der FSM einen progressiven und pragmatischen Schritt bedeutet. Dies hätte nicht nur für Anbieter eine Erleichterung bedeutet. Zudem hätte es die Entwicklung von Jugendschutzprogrammen möglich gemacht. Eltern hätten damit ein zusätzliches Instrument zum Schutz ihrer Kinder in die Hand bekommen.

Die Vorstandsvorsitzende der FSM, Gabriele Schmeichel, äußerte sich zu der Entscheidung in NRW folgendermaßen: "Es ist bedauerlich, dass die intensive Arbeit der vergangenen Jahre, die von den Staatskanzleien als auch von unabhängigen Stellen wie dem Hans-Bredow-Institut erbracht wurde, nicht mit der Ratifizierung gewürdigt wird. Die FSM hofft, dass die guten Ansätze aus der Novellierung und die Vorarbeiten der letzten Monate nun nicht gänzlich in der Versenkung verschwinden."

Quelle: FSM e.V.

 

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