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Gericht: Facebook muss Website von Partei "Der Dritte Weg" nicht freigeben

Archivmeldung vom 22.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Programmatisches Plakat
Programmatisches Plakat

Foto: Superikonoskop
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Facebook muss eine gesperrte Internetseite der rechtsextremen Kleinstpartei Der Dritte Weg nicht bis nach der Bundestagswahl am 26. September entsperren. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag.

Weiter ist auf der deutschen Webseite des russischen online Magazins "SNA News " zu lesen: "Das Gericht hatte einen Eilantrag der Partei auf unverzügliche Freigabe der Website bereits am vergangenen Montag abgelehnt. Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung lägen nicht vor, hieß es.

Nach Auskunft einer Gerichtssprecherin war die Seite im August nach einer früheren Sperrung vom Parteivorsitzenden wieder eröffnet worden. Am 17. August habe Facebook sie erneut gesperrt, am 31. August sei dem Betreiber mitgeteilt worden, dass sein Konto deaktiviert wurde."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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