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Beendigung der Ausstrahlung von Das Erste über den Satelliten Hotbird

Archivmeldung vom 20.12.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.12.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
ARD Radio & TV
ARD Radio & TV

Die Ausstrahlung von Das Erste über den Satelliten Hotbird/Eutelsat wurde bereits im Juni 2010 eingestellt, da die Nutzung dieses zusätzlichen Angebots in Deutschland kaum noch nachgefragt wird. Auch wirtschaftliche Gesichtspunkte waren angesichts der Sparbemühungen für diese Entscheidung ausschlaggebend. Für eine weitere Ausstrahlung über Hotbird/Eutelsat hätte die ARD einen Betrag von knapp einer Million Euro pro Jahr zahlen müssen.

Betroffen von der beendeten Ausstrahlung über Hotbird/Eutelsat sind leider auch alle, die im Ausland bisher Das Erste über diesen Weg empfangen haben, neben Soldaten in Afghanistan also auch Urlauber, Diplomaten, Beschäftigte im Ausland und nicht zuletzt die eigenen ARD-Korrespondenten. Für den Auslandsrundfunk hat der Bundesgesetzgeber eigens die Deutsche Welle geschaffen. Zudem können ARD-Angebote auch über das Internet genutzt werden, etwa über www.tagesschau.de oder die Mediatheken.

Gern würde die ARD der Bundeswehr Sendungen zur direkten Weitersendung überlassen. Dies ist aus urheberrechtlichen Gründen nach jetziger Gesetzeslage allerdings problematisch. Die Sendungen können Foto- und Filmmaterial enthalten, das von Drittanbietern stammt und für das die ARD keine Rechte zur Weitergabe und Ausstrahlung über bundeswehreigene Sender hat. Leider hängt es daher aufgrund der urheberrechtlichen Bestimmungen (die immerhin strafbewehrt sind) nicht vom Willen der ARD ab, die von der Bundeswehr gewünschte Lösung umzusetzen. Unabhängig davon ist die ARD für jede Lösung offen, die sie nicht dem Risiko aussetzt, gegen gesetzliche Bestimmungen zu verstoßen.

Der Bundeswehr wurde bereits vor knapp zwei Jahren die Übernahme von Sendungen angeboten mit dem Hinweis, dass die Drittrechteprüfung dann seitens der Bundeswehr vorgenommen werden muss. Dieses Angebot gilt nach wie vor.

Für die Bundeswehr könnten sich auch Möglichkeiten zur Weitersendung durch entsprechende Regelungen in den Stationierungsverträgen ergeben.

Es trifft zu, dass auch bei Soldaten im Auslandseinsatz Rundfunkgebührenpflicht besteht, wenn sie ihre Geräte in Deutschland nicht wirksam abgemeldet haben. Eine Abmeldung setzt aber voraus, dass die Geräte in Deutschland nicht mehr vorhanden sind. Wir haben hier kein Ermessen. In vielen Fällen werden die Geräte aber durch Angehörige der Soldaten in der gemeinsamen Wohnung genutzt.

Quelle: ARD Radio & TV

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