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"Bild"-Chefredakteurin Tanit Koch: "In deutschen Gerichten erleben wir Pressefreiheit zweiter Klasse"

Archivmeldung vom 01.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gericht: moderner Gerichtssaal
Gericht: moderner Gerichtssaal

Foto: ACBahn
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Deutschlands Redaktionen lassen sich zu sehr von deutschen Gerichten einschüchtern und wehren sich nicht genug gegen falsche richterliche Entscheidungen. "Für mich ist das, was wir in vielen Gerichten erleben, Pressefreiheit zweiter Klasse", sagt "Bild"-Chefredakteurin Tanit Koch, Deutschlands wichtigste Zeitungsjournalistin, in der neuen Ausgabe vom Medienmagazin "kress pro".

Tanit Koch wehrt sich vor allem gegen die regelmäßigen Versuche der Gerichte, Fotos als Teil der Berichterstattung zu verhindern. Dabei ginge es bei dem Wunsch nach Fotos keineswegs darum, alle Angeklagten zu zeigen - vielmehr sind es die großen Fälle, die die Chefredakteurin von "Bild" (Print) umtreiben.

"Die richterliche - unbegründete - Anordnung, den Angreifer der Kölner Oberbürgermeisterin nicht identifizierbar zu zeigen, ist eines der offensichtlichsten Beispiele für die Mischung aus Unkenntnis und Desinteresse in vielen deutschen Gerichten. Sie führt regelmäßig zu massiven Verletzungen der Pressefreiheit", sagt Tanit Koch.

Und die Chefredakteurin von "Bild" fügt hinzu: "Vielen Richtern mangelt es schlicht an dem Wissen, wie sehr sie in Artikel 5 Grundgesetz eingreifen. Und an der Erkenntnis, dass die Pressefreiheit eben nicht grundsätzlich hinter individuellen Interessen zurückzustehen hat - sondern dass bei schweren Straftaten das Berichterstattungsinteresse das Anonymitätsinteresse des Täters überwiegt, so das Bundesverfassungsgericht."

Mehr auf kress.de, dem Mediendienst: http://nsrm.de/-/3ht


Quelle: kress.de (ots)

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