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Morddrohung gegen Wochenblick-Chefredakteurin: Antifa-Todesliste beweist: Vor dem Gesetz sind nicht alle Menschen gleich

Archivmeldung vom 20.10.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.10.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Freepik / WB / Eigenes Werk
Bild: Freepik / WB / Eigenes Werk

Wir wissen: Die Pandemie ist kein medizinisches Problem, sondern ein politisches. Rein medizinisch wären die Fragen zum Corona-Virus weitgehend geklärt, die Lösungen klar. Nämlich: Schluss mit den Maßnahmen, Schluss mit den sogenannten Impfungen und stattdessen die Zulassung von Medikamenten zur Behandlung wie Ivermectin. Dies schreibt die Chefredakteurin Elsa Mittmannsgruber im Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet Mittmannsgruber: "Die Pandemie, die nie da war, ist vorbei. Aber das soll niemand hören. Denn es geht und ging nie um unsere Gesundheit. So ist es auch nicht verwunderlich, dass jene Personen, die diese Missstände aufzeigen, ebenso unerwünscht sind und nach politischen Maßstäben vom Staat behandelt werden. So weit, so bekannt.

Antifa-Todesliste böte guten Grund für Ermittlungen

Dennoch schockiert es viele Menschen immer wieder, wenn das Ausmaß der Feindseligkeit des Staates gegenüber Regierungskritikern sichtbar wird. Zum Beispiel in Form von ungerechtfertigten Hausdurchsuchungen, Kontosperren oder der Verweigerung von Ermittlungen. Letzteres betrifft die ominöse „Antifa-Todesliste“, welche Ende September durch das Netz geisterte.

Darauf sind 250 Namen überwiegend von Corona-Maßnahmen-Kritikern gelistet, die der Verfasser als Menschenfeinde bezeichnet und die „entnommen“, also ermordet werden sollten. Ganz gleich, wer der Verfasser is – darüber gibt es wildeste Spekulationen – und zu welchem Zweck er die Liste verfasste, wäre dies Anlass genug für Ermittlungen. Denn in jedem Fall entspringt so eine Idee einem kranken Gehirn und solche sollten zumindest unter Beobachtung stehen.

Rein hypothetischer Mordaufruf? Staatsanwaltschaft sieht „keine gefährliche Drohung“

Schließlich ist dem Verfassungsschutz sonst seine Zeit nicht zu schade, sodass er beispielsweise unliebsamen Regierungs- und Systemkritikern auch ganz ohne Verdachtsmoment nachspioniert. Im Fall eben jener Todesliste entschied die Staatsanwaltschaft jedoch, kein Ermittlungsverfahren einzuleiten aufgrund eines „fehlenden Anfangsverdachts“. Sie lehnt auch im selben Schreiben einen Antrag auf Fortführung gemäß § 195 StPO ab – die Entscheidung sei also zu akzeptieren.

Ich hatte eine Anzeige bei der Polizei eingebracht und war auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft mehr als gespannt. Nein, nicht auf die Entscheidung, denn die war mir relativ klar, aber auf die Begründung. Der Staatsanwalt erklärte mir, dass er keine gefährliche Drohung erkennen würde, mir und den 249 anderen Personen also kein Übel angedroht wird. Der Verfasser der Liste hätte nämlich nur hypothetisch formuliert, also nur Fragen aufgeworfen, ob man uns nicht besser ermorden sollte. Und er hätte sogar beigefügt, dass er ja niemanden anstiften möchte. Das reicht anscheinend aus. Ein paar Fragezeichen und eine Unschuldsbeteuerung.

Mit zweierlei Maß: Systemkritiker zunehmend vogelfrei

Gilt man somit als nicht gefährlich und darf offen die grausamsten Überlegungen anstellen? Nein, sicher nicht. Zumindest nicht auf unserer Seite. Da gelten andere Regeln. Stellen Sie sich vor, ich würde so eine Liste mit Regierungsmitgliedern anfertigen. Na, was da wohl los wäre… Zumindest würde mit Sicherheit gegen mich ermittelt. Bei Systemkritikern oder bei Zugehörigen der falschen (rechten) politischen Gesinnung verhält sich alles genau umgekehrt: Sie werden überschnell beobachtet und bestraft, jedes Wort wird auf die Waagschale gelegt, der kleinste Fehler kann zum Verhängnis werden. Sie selbst aber gelten beinahe als vogelfrei. Wenn sie bedroht werden, haben sie sich das schließlich selbst zuzuschreiben. Hätten sie doch den Mund nicht so weit aufgerissen!

Auf Anfrage bestätigte mir ein anderer Rechtsanwalt meine Einschätzung: Es sei sehr üblich, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Eigentlich müsste die Staatsanwaltschaft in alle Richtungen ermitteln. Nicht nur in Richtung der „gefährlichen Drohung“, denn es gäbe auch den Tatbestand der Verhetzung oder der Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen und Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen etc. Das wäre zumindest alles im Detail zu prüfen. Aber so schnell abgefertigt werden nur Personen, denen man eher ungern hilft. Dazu zählen nun einmal Regierungs- und Systemkritiker, allgemein Menschen, die der global vorgegebenen Meinung und Gesinnung widersprechen.

Teil des Systems

Denn Staatsanwälte sind Teil des Systems und wer beißt gerne die Hand, die ihn füttert? Obwohl es zum Glück immer wieder Ausnahmen gibt. Die, die wirklich Menschen helfen wollen und Recht und Gerechtigkeit in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellen. Zum Glück gibt es die, auch wenn sie sehr schnell selbst zur Zielscheibe werden, sobald sie sich zu erkennen geben. Ich bin gespannt, ob die anderen Strafanzeigen, die von gelisteten Personen gemacht wurden, zu solchen Staatsbediensteten gelangen und es doch noch zu Ermittlungen kommen wird. Ich befürchte aber: Die Chance ist gering."

Quelle: Wochenblick

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