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Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren gegen Media- und Agentur-Manager ein

Archivmeldung vom 19.11.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.11.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Großes Aufatmen in der Medien- und Media-Branche: Die Münchner Staatsanwaltschaft will offenbar ihre Ermittlungen gegen rund 50 Media- und Agenturmanager wegen sogenannter Kickback-Praktiken einstellen.

Dies berichtet das Branchenmagazin Werben & Verkaufen (W&V) in seiner morgen erscheinenden Ausgabe. Zu den prominentesten Beschuldigten gehören u.a. der ehemalige Sales-Vorstand der ProSieben Sat.1-Gruppe, Peter Christmann, und der Chef des RTL-Vermarkters IP Deutschland, Martin Krapf, gegen den ein Paralellverfahren der Kölner Staatsanwaltschaft läuft. Nun sollen sämtliche Ermittlungen ohne Auflagen eingestellt werden, wie W&V unter Berufung auf Aussagen von Personen, die mit den Vorgängen vertraut sind, berichtet. Zur Anwendung komme dabei Paragraph 153 der Strafprozessordnung, der eine Einstellung der Ermittlungen wegen Geringfügigkeit ermöglicht. Auch wenn die Staatsanwaltschaften betonen, dass alle Verfahren noch "anhängig" seien, sei die "grundsätzliche Entscheidung" zur Einstellung gefallen, so ein Insider gegenüber W&V. Kaum ein Thema hatte in den vergangenen zwei Jahren die Medienbranche mehr bewegt, denn die 2007 durch das Bundeskartellamt ausgelösten Ermittlungen stellten das seit Jahren gängige Geschäftsmodell der Rückvergütungen an Media-Agenturen infrage. Diese sogenannten Kickbacks gewähren die Werbevermarkter der Medien den Media-Agenturen auf ihr gesamtes Buchungsvolumen. Dies handelte Vermarktern den Verdacht der "Bestechung im geschäftlichen Verkehr" und Chefs der Mediaagenturen den Vorwurf der Untreue gegenüber ihren Kunden ein.

Quelle: w&v werben und verkaufen

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