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Autor Hannes Hofbauer zur Änderung von § 130 StGB: "Meinungsfreiheit als Säule der Gesellschaft ist weg"

Archivmeldung vom 27.10.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.10.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Screenshot RT DE / Eigenes Werk
Bild: Screenshot RT DE / Eigenes Werk

Der Volksverhetzungsparagraf 130 StGB wurde erweitert. Nun gilt auch das "Leugnen von Kriegsverbrechen" als Volksverhetzung. Offiziell wurden damit Nachbesserungsforderungen der EU-Kommission aus dem Jahr 2008 umgesetzt und es habe nichts mit dem Ukraine-Krieg zu tun. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Doch Kritiker monieren, dass das Gesetz nun im Eiltempo und in einem intransparenten Verfahren beschlossen wurde, obwohl die Forderung aus Brüssel schon 14 Jahre alt ist.

Wir haben mit dem österreichischen Autor und Verleger Hannes Hofbauer darüber gesprochen, was er von dieser Änderung des Paragrafen 130 StGB hält und was für gesellschaftliche Folgen sie nach sich ziehen könnte.

Jedes deutsche Gericht könne nun vorgeben, was die Leugnung eines Kriegsverbrechens ist. Damit werde Meinung justiziabel. Meinungsfreiheit als Säule der bürgerlichen Gesellschaft sei damit in der Bundesrepublik weggebrochen.

Immer mehr Menschen hielten sich bereits jetzt bei heiklen Fragen wie Krieg und Frieden, den COVID-19-Maßnahmen und Migration zurück. Bisher habe nur gesellschaftliche Ächtung gedroht, nun könne man auch vor Gericht landen."

Quelle: RT DE

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