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Karlsruhe lehnt Eilanträge der Öffentlich-Rechtlichen ab

Archivmeldung vom 22.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesverfassungsgericht (Symbolbild)
Bundesverfassungsgericht (Symbolbild)

Foto: Elkawe
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im Streit um eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags haben die Öffentlich-Rechtlichen eine Schlappe in Karlsruhe erlitten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab.

ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten unabhängig voneinander den Gang nach Karlsruhe angekündigt. Die Beschwerdeführer hatten mit dem Unterlassen der Zustimmung zum Medienänderungsstaatsvertrag eine Verletzung ihrer Rundfunkfreiheit beklagt. Das Gericht traf hierüber noch keine Entscheidung in der Hauptsache, sieht aber zumindest auch keine Eilbedürftigkeit.

"Die Beschwerdeführer legen nicht näher dar, dass eine verfassungswidrige Verzögerung des Inkrafttretens der Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags irreversibel zu schweren Nachteilen führte", so die Karlsruher Richter (1 BvR 2756/20, 1 BvR 2775/20, 1 BvR 2777/20).

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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