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Gerichtliche Entscheidung für Popetown keine Überraschung

Archivmeldung vom 04.05.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.05.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Musiksender MTV durfte gestern die erste Folge der umstrittenen Zeichentrick-Serie "Popetown" wie geplant ausstrahlen. Am Nachmittag hatte das Landgericht München I einen Antrag des Erzbistums München und Freising auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt.

"Die Richter konnten keine Gefährdung des öffentlichen Friedens durch die Ausstrahlung der Sendung feststellen", erklärte die Anwältin von MTV, Jessica Loew aus dem Berliner Büro der internationalen Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz. "Die öffentliche Diskussion war zwar kontrovers", sagte Loew "Juristisch aber war das Ergebnis zu erwarten."

Quelle: Pressemitteilung NOERR STIEFENHOFER LUTZ

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