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Bayern will gegen Veröffentlichung von "Mein Kampf" vorgehen

Archivmeldung vom 17.01.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.01.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Deutsche Erstausgabe des ersten Bandes von Mein Kampf, Juli 1925. Ausstellungsstück des Deutschen Historischen Museums in Berlin. Bild: wikipedia.org
Deutsche Erstausgabe des ersten Bandes von Mein Kampf, Juli 1925. Ausstellungsstück des Deutschen Historischen Museums in Berlin. Bild: wikipedia.org

Der Freistaat Bayern will gegen Pläne des britischen Verlegers Peter McGee vorgehen, Hitlers Buch "Mein Kampf" in Deutschland zu verkaufen. Das Münchner Finanzministerium erklärte auf Anfrage der "Bild-Zeitung": Man prüfe "derzeit juristische Schritte, um gegen eine Veröffentlichung vorzugehen, die sich nicht im Rahmen der Kleinzitatsregelung nach § 51 Nr. 2 Urhebergesetz hält."

Bayern erhielt nach dem Krieg von den Alliierten die Rechte am konfiszierten Privatvermögen Hitlers. Dazu gehören auch die Urheberrechte an dem Hetzbuch "Mein Kampf". Mit der Übertragung dieser Rechte "wurde auch die Verantwortung, die Wiederverbreitung nationalsozialistischer Propaganda durch die Wahrnehmung seiner urheberrechtlichen Position zu unterbinden, in die Hände des Freistaats gelegt. Bei der Verwaltung der Rechte nimmt der Freistaat Bayern daher bereits seit Jahrzehnten eine restriktive Haltung ein", so das Ministerium gegenüber der Zeitung. Gegen auszugsweise Wiedergabe und Kommentierung im Sinne kritischer Aufarbeitung sei nichts einzuwenden, hieß es. "Komplettnachdrucke, die insbesondere bei einer Digitalisierung ohne Weiteres aus ihrem Kontext herauszulösen sind, werden jedoch aufgrund der Missbrauchsgefahr grundsätzlich nicht genehmigt beziehungsweise geduldet."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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