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Partner des Verlags von Fifty Shades of Grey gewinnt Rechtsstreit

Archivmeldung vom 20.02.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.02.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Geheimes Verlangen (2012)
Geheimes Verlangen (2012)

Foto: Verlagsgruppe Random House
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

In einem Rechtsverfahren mit dem Zeug zum Blockbuster hat ein Schwurgericht in der Sache Pedroza gegen Hayward und TWCS Operations Proprietary Ltd Jennifer Lynn Pedroza im Streit über die Lizenzeinnahmen für den Verlagserfolg Fifty Shades of Grey recht gegeben. Das Gerichtsurteil wurde heute von Frau Pedrozas Anwälten von der Kanzlei Vincent Lopez Serafino Jenevein, PC, bekannt gegeben.

Der ursprüngliche Verlag der Romantrilogie war The Writer's Coffee Shop, ein unabhängiger Verlag für E-Books und Print-on-Demand-Bücher. Die Klägerin Jennifer Pedroza war eine der ursprünglichen vier Partner bei dem Start-up-Unternehmen, bei dem Fifty Shades of Grey veröffentlicht wurde. The Writer's Coffee Shop verkaufte schließlich die Verlagsrechte an dem Buch an Random House.

Der heutige Urteilsspruch bestätigte, dass Jennifer Pedroza Partner bei The Writer's Coffee Shop war. Die Richter stellten fest, dass es sich bei der Überredung von Frau Pedroza zu einer Dienstvereinbarung durch Amanda Hayward und TWCS Operations Proprietary um Betrug gehandelt habe. Zudem sei ihr der ihr zustehende Anteil an einem der erfolgreichsten Bücher der Geschichte vorenthalten worden. Bis heute wurde Fifty Shades of Grey mehr als 100 Millionen Mal verkauft und steht derzeit auf der Bestsellerliste der New York Times.

Der Schaden wird im Rahmen einer späteren Gerichtsanhörung bewertet, nachdem eine gerichtliche Prüfung den angemessenen Anteil an den Lizenzeinnahmen von Frau Pedroza bestimmt hat. Frau Pedroza wurde durch die in Dallas ansässige Anwaltskanzlei Vincent Lopez Serafino Jenevein, PC, vertreten.

Quelle: Vincent Lopez Serafino Jenevein, PC (ots)

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