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Streit um Einspeisegebühren: Kabel Deutschland droht ARD und ZDF

Archivmeldung vom 21.12.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.12.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Logo von Kabel Deutschland
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Deutschlands größter Anbieter von TV-Kabelanschlüssen, die Kabel Deutschland AG, bleibt im Streit mit ARD und ZDF um Streit um Einspeisegebühren hart. "Wenn wir nicht zu einer Einigung kommen, dann werden wir unser Leistungsspektrum für die öffentlich-rechtlichen Sender überprüfen", sagte Adrian von Hammerstein, der Vorstandsvorsitzende des Marktführers Kabel Deutschland, der "Süddeutschen Zeitung" (Freitagsausgabe).

ARD und ZDF hatten die Verträge zum Jahresende gekündigt. Derzeit laufen Gespräche, wie es weiter gehen soll. Hammerstein sagte: "Ich bin der Meinung, dass es eine Einigung geben muss." Kabel Deutschland hat auch Klage gegen ARD und ZDF eingereicht. Diese Woche begannen Verhandlungen vor den Landgerichten in Berlin und München. Hammerstein sagte: "Wir glauben, dass wir eine sehr gute Rechtsposition haben." Wenn es eine Pflicht zur Einspeisung der Programme gebe, müsse es auch eine Pflicht für die Sender geben, dafür ein Einspeiseentgelt zu zahlen, argumentierte er. "Must carry - must pay", nannte er dieses Prinzip. Deswegen sei die einseitige Kündigung der Verträge durch die Sender rechtswidrig. ARD und ZDF zahlen bislang 27 Millionen Euro für die Ausstrahlung der Sender bei Kabel Deutschland.

Auch zur geplante Übernahme des Konkurrenten Telecolumbus äußerte er sich. Das Bundeskartellamt will das Geschäft, wenn überhaupt, nur unter Auflagen genehmigen und verschickte bereits eine Abmahnung. "Wir sind dabei, die Bedenken des Kartellamts zu analysieren und uns Gedanken über geeignete Zugeständnisse zu machen", sagte Hammerstein. "Klar ist auch: Wer werden die Transaktion nicht um jeden Preis durchziehen," fügte er an. Anfang nächsten Jahres will das Kartellamt entscheiden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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