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Einstweilige Verfügung gegen BILD im Fall Nadja Benaissa

Archivmeldung vom 15.04.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.04.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Landgericht Berlin hat am Dienstag, den 14. April 2009, per einstweiliger Verfügung der BILD-Zeitung, die als erste über den Fall berichtet hat, unter Androhung von Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, untersagt, weiter über ein "gegen die Antragstellerin eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen schwerer Körperverletzung und/oder den Gegenstand der Untersuchungshaft zu berichten."

Das Landgericht hat eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Informationsinteresse und dem Privatsphärenschutz der Klientin vorgenommen und kommt zu dem eindeutigen Ergebnis, dass hier eine Berichterstattung in Ansehung der Persönlichkeitsrechte von Frau Benaissa vollständig zu unterbleiben hat. Der Umstand, dass im vorliegenden Fall der zuständige Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Interviews gegenüber Boulevardmagazinen gegeben hat, lässt keine andere Bewertung zu. Wie wir bereits gestern deutlich gemacht haben, hätte hier eine Presseerklärung der Staatsanwaltschaft aufgrund des eindeutigen Überwiegens des Privatsphärenschutzes unserer Klientin unterbleiben müssen. Die Kanzlei Schertz Bergmann hatte den zuständigen Pressesprecher auf diese nach Landespressegesetz vorzunehmende Abwägung vor seiner Presseerklärung ausdrücklich hingewiesen. Wie sich aus der Entscheidung des Landgerichts Berlin vom gestrigen Tage indes ergibt, ist die Berichterstattung über den Fall unzulässig.

"Staatsanwaltschaft stellt die "No Angels"-Sängern Star Nadja bloß"

Die Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft zur Verhaftung und zum Tatvorwurf der "No Angels"-Sängerin Nadja Benaissa "habe einen fatalen Vorverurteilungscharakter". Das sagt der PR-Berater Frank Wilmes, der beschuldigte und angeklagte Prominente berät. Er wirft den Ermittlern vor, die Beschuldigte zu "stigmatisieren, ohne Rücksicht auf die sozialen, beruflichen und finanziellen Folgen". Wilmes: "Die Beschuldigte ist bloßgestellt worden und das ist ein sehr denkwürdiger Vorgang". Der Staatsanwalt müsse aber so ermitteln, "dass die Persönlichkeitsrechte der Beschuldigten gewahrt und die Unbefangenheit von Richtern, Zeugen und Sachverständigen nicht verletzt wird".

Quelle: Schertz Bergmann Rechtsanwälte / Wilmes Kommunikation

 

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