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Nach Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: Rundfunkbeitrag beträgt ab August 18,36 Euro

Archivmeldung vom 18.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Köln, Schild mit Logo vor dem Gebäude  Bild: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Fotograf: Beitragsservice/Ulrich Schepp
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Köln, Schild mit Logo vor dem Gebäude Bild: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Fotograf: Beitragsservice/Ulrich Schepp

Nachdem die von der KEF empfohlene Anpassung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro Ende 2020 an der Absage der Abstimmung im Landtag von Sachsen-Anhalt gescheitert war, gab das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 20. Juli 2021 der Verfassungsbeschwerde von ARD, ZDF und Deutschlandradio statt und ordnete die Geltung dieses Rundfunkbeitrags bis zu einer Neufestsetzung durch die Bundesländer an.

Der Rundfunkbeitrag beträgt damit ab August 2021 monatlich 18,36 Euro. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio beginnt ab Ende August 2021 mit dem Einzug und informiert die Beitragszahlenden individuell und gemäß der Zahlungsweise, für die sie sich entschieden haben, über die Anpassung der Beitragshöhe.

Grundsätzlich gilt dabei:

Unter rundfunkbeitrag.de/beitragsanpassung finden private und gewerbliche Beitragszahler/-innen alles Wissenswerte rund um die Beitragsanpassung. Diese Seite wird kontinuierlich um weitere Informationen ergänzt, die sich im Zusammenhang mit der Umstellung auf die neue Beitragshöhe von 18,36 Euro pro Monat ergeben.

Quelle: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ots)

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