Gericht fordert Transparenz zu Böhmermann-Verfahren
Archivmeldung vom 15.04.2019
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Freigeschaltet durch André OttDie Informationsblockade der Bundesregierung zum Prozess des TV-Unterhalters Jan Böhmermann gegen Angela Merkel um die Kritik Merkels am sogenannten "Schmähgedicht" auf den türkischen Staatspräsidenten Erdogan ist rechtswidrig.
Dies hat das Berliner Verwaltungsgericht auf eine Eilklage des Tagesspiegels entschieden und das Kanzleramt zu verschiedenen Auskünften über das Verfahren sowie den vorgerichtlichen Streit zwischen den beiden Parteien verpflichtet (Az.: VG 27 L 82.19). Die Angelegenheit sei "Gegenstand aktueller bundesweiter Berichterstattung", die Reaktion der Kanzlerin habe damals ein "großes Echo" gefunden. Die Presse sei auf behördliche Informationen angewiesen, um ihre Kontroll- und Vermittlungsfunktion wahrnehmen zu können.
Quelle: Der Tagesspiegel (ots)