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Gericht fordert Transparenz zu Böhmermann-Verfahren

Archivmeldung vom 15.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die Informationsblockade der Bundesregierung zum Prozess des TV-Unterhalters Jan Böhmermann gegen Angela Merkel um die Kritik Merkels am sogenannten "Schmähgedicht" auf den türkischen Staatspräsidenten Erdogan ist rechtswidrig.

Dies hat das Berliner Verwaltungsgericht auf eine Eilklage des Tagesspiegels entschieden und das Kanzleramt zu verschiedenen Auskünften über das Verfahren sowie den vorgerichtlichen Streit zwischen den beiden Parteien verpflichtet (Az.: VG 27 L 82.19). Die Angelegenheit sei "Gegenstand aktueller bundesweiter Berichterstattung", die Reaktion der Kanzlerin habe damals ein "großes Echo" gefunden. Die Presse sei auf behördliche Informationen angewiesen, um ihre Kontroll- und Vermittlungsfunktion wahrnehmen zu können.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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