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Sputniknews-Blockierung von türkischer Medienbehörde bestätigt

Archivmeldung vom 15.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die türkische Telekommunikationsbehörde TIB hat die Blockierung der Webseite der russischen Nachrichtenagentur Sputniknews bestätigt, wie der Chefredakteur von Sputnik-Türkei, Tural Kerimow, mitteilt.

Weiter heißt es bei der deutschen Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik": "Ankara hat die Website der russischen Nachrichtenagentur Sputniknews am Donnerstagabend gesperrt. Beim Aufruf der Seite erscheint eine Mitteilung darüber, dass die Behörden „administrative Maßnahmen“ ergriffen hätten.

Dabei beriefen sich die Behörden auf „Resultate technischer Kontrollen und die rechtliche Beurteilung gemäß dem Gesetz 5651“ sowie einen Beschluss der Telekommunikationsverwaltung vom 14. April dieses Jahres.

„Heute früh war die Blockierung der Webseite bestätigt worden. Wie ein Sprecher der Telekommunikationsbehörde sagte, sind sie per Gesetz nicht verpflichtet, im Voraus über die Blockierung einer Webseite zu informieren. Für eine ausführlichere Informationsausgabe benötigen sie eine offizielle Anfrage, womit wir uns gerade jetzt beschäftigen“, so Kerimow.

Das Gesetz 5651 zu Internetüberwachung und Netzsperren wird schon seit langem von der Opposition in der Türkei kritisiert, da es gegen die Meinungsfreiheit verstoße und das Bürgerrecht auf Informationen einschränkt.

2014 war anhand dieses Gesetzes eine vorübergehende Sperrung von YouTube und Twitter veranlasst worden, nachdem dort Dokumente zum Korruptionsskandal in der Regierung veröffentlicht worden waren.

Im Januar 2015 bekamen der türkische Premier und andere Minister das Recht, eine jede Webseite im Internet ohne Gerichtbeschluss zu sperren. Sie können die TIP oder Internet-Anbieter dazu auffordern, zum „Schutz der nationalen Sicherheit, öffentlichen Ordnung oder Kriminalitätsvorbeugung“ eine Webseite zu sperren sowie deren Content zu löschen. Die Maßnahme soll binnen vier Stunden nach dem Eingang einer entsprechenden Verordnung ergriffen werden."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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