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DJV fordert, Durchsetzung von Urheberrechten zu stärken

Archivmeldung vom 12.10.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.10.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Deutsche Journalisten-Verband hat den Deutschen Bundestag aufgefordert, das so genannte Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums zügig zu verabschieden. Ein entsprechender Entwurf der Bundesregierung sieht unter anderem vor, bei Streitigkeiten über die Nutzung geistigen Eigentums die Position der Urheber zu stärken.

Das betrifft etwa die Auskunftspflicht bei Verletzung des Urheberrechts, zum Beispiel bei Fotos und Texten von Journalistinnen und Journalisten. "Selbst gravierende Verstöße können oftmals nicht geahndet werden, weil die betroffenen Urheber keine lückenlose Beweiskette vorbringen können", kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken die aktuelle Situation. Der Gesetzentwurf sehe hier deutliche Verbesserungen für die Urheber vor.

Der DJV hat gegenüber den parlamentarischen Gremien gemeinsam mit der Initiative Urheberrecht dafür plädiert, im Gesetz einen doppelten Schadensersatz bei Verstößen festzuschreiben. Damit würde geprellten Urhebern deutlich mehr als das übliche Honorar zustehen. "Die missbräuchliche Nutzung des geistigen Eigentums darf kein Kavaliersdelikt bleiben", erklärte der DJV-Vorsitzende.

Das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten geistigen Eigentums soll die entsprechende EU-Richtlinie vom April 2004 innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Auf Anfrage des DJV teilte der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages mit, dass der Gesetzentwurf noch nicht auf der Tagesordnung des Ausschusses stehe. Damit ist derzeit nicht absehbar, wann der Entwurf verabschiedet wird. Es sei nicht nachvollziehbar, so Konken, dass die notwendigen weiteren Beratungen des Gesetzentwurfs seit der ersten Lesung im Bundestag im April noch nicht einmal terminiert seien. Eine zügige Behandlung des Gesetzes durch die Parlamentarier sei im Interesse aller Urheber.

Quelle: Pressemitteilung DJV

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