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Presseverleger kritisieren erneute Vertagung der Entscheidung über reduzierte Mehrwertsteuer für die online-Presse

Archivmeldung vom 16.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger Logo
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Von Fleshgrinder - http://www.ip-deutschland.de/ipdeutschland/download-data/programm_handelswerbung07.pdf, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=6953589

EU-Finanzministerrat kann sich wegen des Vetos eines einzelnen Mitgliedsstaates erneut nicht darauf verständigen, die reduzierte Mehrwertsteuer für digitale Presse und Bücher zu gestatten. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) bedauern, dass der EU-Finanzministerrat nicht die längst überfällige Einigung für die einheitliche Geltung der ermäßigten Mehrwertsteuer auch für digitale Zeitschriften- und Zeitungsangebote erzielt hat.

"Die Finanzminister hatten es heute in der Hand, die unsystematische steuerliche Benachteiligung der digitalen Angebote zu beenden", erklärte ein Sprecher der Verlegerverbände. "Die Verlagshäuser antworten auf die Transformation der Medienwelt mit immer mehr digitalen journalistischen Angeboten, was die steuerliche Schlechterstellung auf diesem Zukunftsfeld schon seit langem vollkommen widersinnig macht.

Wir appellieren an den Rat, den Erklärungen Taten folgen zu lassen und die Gleichbehandlung herzustellen. Diese Rechtsänderung ist für den Erhalt der freien Presse in Europa dringend erforderlich. Dass ein einzelner Mitgliedsstaat sie blockiert, um ein Druckmittel für weitergehende Themen in der Hand zu behalten, ist beschämend."

Quelle: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger (ots)

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