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Journalist scheitert mit Anfrage an Kanzleramt vor Gericht

Archivmeldung vom 17.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow

Ein Journalist ist vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit dem Versuch gescheitert, vom Bundeskanzleramt Auskunft über die Gesprächstermine von Altkanzler Gerhard Schröder zu bekommen. Der Journalist hatte nach den von Schröders Altkanzler-Büro in den Jahren 2019 bis 2022 vereinbarten Terminen gefragt.

Das Gericht entschied nun, dass ein Journalist keinen presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber dem Bundeskanzleramt dazu habe. Es handele sich bei dem Büro des Bundeskanzlers a.D. um eine eigenständige Behörde im presserechtlichen Sinne. Das Bundeskanzleramt sei daher für das konkrete Auskunftsersuchen des Antragstellers nicht zuständig. Damit wurde ein angefochtener Beschluss der niedrigeren Instanz, vom Verwaltungsgericht Berlin, bestätigt. Dieser Beschluss sei nun "unanfechtbar", hieß es (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. August 2022 - OVG 6 S 37/22).

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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