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Bundesverfassungsgericht entscheidet über Böhmermanns Erdogan-Satire

Archivmeldung vom 19.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Das deutsche Bundesverfassungsgericht.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht.

Foto: Urheber
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Streit um das "Schmähgedicht" des TV-Unterhalters Jan Böhmermann auf den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan hat das Bundesverfassungsgericht erreicht. Wie das Karlsruher Gericht auf "Tagesspiegel"-Anfrage bestätigte, wird der für Grundrechte zuständige Erste Senat über eine Verfassungsbeschwerde Böhmermanns entscheiden (Az.: 1 BvR 2026/19).

Mit der Beschwerde, die dem Berliner "Tagesspiegel" vorliegt, richtet sich dieser gegen Urteile von Hamburger Gerichten, die Äußerungen aus der 2016 bei "ZDF neo" vorgetragenen Satire untersagen. Aus seiner Sicht verletzten sie die im Grundgesetzartikel fünf geschützte Meinungs- sowie die Kunstfreiheit. Auch vor dem Bundesgerichtshof war Böhmermann gescheitert.

Nach Ansicht von Böhmermanns Berliner Rechtsanwalt Christian Schertz hätten die Gerichte mit ihren Verboten verkannt, das Böhmermanns Gedicht keine "Herabwürdigung des Herrn Erdogan als Person" darstelle. Vielmehr handele es sich um eine "künstlerisch-kritische Auseinandersetzung mit den Grenzen der Satire". Die Politik des türkischen Staatspräsidenten habe nur als damals aktuelles Beispiel gedient, heißt es in der Beschwerdeschrift. Die "Übertriebenheit und Beliebigkeit" der Aussagen seien für jeden Zuschauer mit den Händen zu greifen. "Der Witz des Beitrags speist sich gerade aus den erkennbar ins Blaue hinein fabulierten Haltlosigkeiten". Für Schertz ist es daher "offensichtlich, dass auch staatspolitische Überlegungen eine Rolle spielten", als die Gerichte einzelne Zitate untersagten. Sie hätten sonst diplomatische Folgen befürchtet.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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