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Psychiatrie-Präsident begrüßt Verfassungsgerichts-Urteil

Archivmeldung vom 24.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Forensische Psychiatrie des Bezirksklinikums Ansbach
Forensische Psychiatrie des Bezirksklinikums Ansbach

Foto: 19Wilhelm18
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Arno Deister, begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht, die Fixierung von Patienten in öffentlich-rechtlichen Unterbringungen einzuschränken. "Das ist ein hilfreiches Urteil, und wir haben auch gehofft, dass das Bundesverfassungsgericht so urteilt, weil auf der einen Seite wirklich jetzt die Selbstbestimmungsrechte der Patienten auch noch einmal klar gestärkt wurden, auf der anderen Seite aber wir jetzt auch eine klare Vorgabe haben, wie wir uns in solchen Situationen verhalten müssen", sagte Deister am Dienstag dem Deutschlandfunk.

Es sei auch klar geworden, "dass es bestimmte psychische Erkrankungen gibt, die manchmal solche Maßnahmen erfordern". In vielen Bundesländern sei die Frage der Fixierung dem Bereich der Psychiatrie überlassen worden, weil sie von der rechtlichen und gesellschaftlichen Seite nicht eindeutig geregelt worden war, so Deister. "Das Verfassungsgericht hat jetzt klar gesagt, das ist ein so eindeutiger Eingriff in die Freiheitsrechte, dass es geregelt sein muss." Damit das Urteil umgesetzt werden könne, werde man allerdings mehr investieren müssen, denn dafür benötige es "Zeit von Menschen, die entsprechend ausgebildet sind", so Deister, der auch Sachverständiger bei dem Prozess in Karlsruhe war.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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