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Falsche Vorwürfe von PETA und ZDF (Frontal21)?

Archivmeldung vom 26.11.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.11.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Landkost-Ei EZG GmbH teilt in der folgenden Pressemitteilung mit, dass die von der Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. am Mittwoch verbreiteten Vorwürfe angeblicher "Eier-Um- bzw. Falschetikettierungen" sich als haltlos erweisen würden.

Die Tierrechtsorganisation PETA hat am Mittwoch in Berlin behauptet, einen angeblichen "Eier-Betrug" aufgedeckt zu haben. Videomaterial, das schlafende und zum Schutz vor Vogelgrippe eingestallte Legehennen zeigt, soll als angeblicher Beleg für falsche Etikettierungen von "Bio"- und "Freiland"-Eiern bei der Landkost-Ei GmbH in Bestensee bei Berlin dienen.

"Die von PETA erhobenen Vorwürfe sind ausnahmslos falsch und unbegründet" stellt Dr. Heinz Pilz, Geschäftsführer der Landkost-Ei GmbH klar. Die Landkost-Ei GmbH produziert in ihren eigenen Betrieben Eier in Bodenhaltung und Freilandhaltung. Ferner werden in gesonderten Stallungen Eier in Käfighaltung produziert, die in separaten Vertriebswegen als Eier aus Käfighaltung verkauft werden.

Für die Haltungsformen der Boden- und Freilandhaltung gibt es in der Verordnung (EG) Nr. 557/2007 eine klare gesetzliche Regelung:

Für Legehennen in Bodenhaltung sind Ausläufe im Freien nicht vorgesehen. Für Freilandeier ist vorgesehen, dass die Hennen prinzipiell tagsüber Zugang zum Auslauf im Freien haben müssen. Zum Schutz der Legehennen vor Seuchen, wie der Vogelgrippe, ist jedoch mit der Geflügelpestverordnung vom 18. Oktober 2007 eine generelle Stallpflicht in Deutschland eingeführt worden, von der die zuständigen Landkreise Ausnahmen zulassen können. Der Landkreis Dahme-Spreewald hat am 20. Oktober 2008 für die Gemarkung Bestensee die Aufstallung angeordnet, nachdem in Sachsen ein Fall von Vogelgrippe nachgewiesen worden war. Seither befinden sich unsere Legehennen in den Stallungen. Die Verordnung (EG) Nr. 557/2007 sieht in Artikel 12 für den Fall solcher Beschränkungen, die zum der Schutz der Gesundheit verhängt werden, ausdrücklich vor, dass Eier bis zu 12 Wochen nach der Aufstallung weiterhin als Eier aus Freilandhaltung vermarktet werden dürfen, auch wenn die Legehennen während dieser Beschränkungen keinen Zugang zum Freiland haben.

"Die falschen Vorwürfe, die hier von PETA erhoben werden, sind nur dadurch zu erklären, dass sich die PETA-Aktivisten mit den geltenden Haltungsvorschriften nicht vertraut gemacht haben. Unsere Anwälte sind beauftragt, alle rechtlichen Schritte vorzubereiten." erläutert Dr. Pilz das weitere Vorgehen der Landkost-Ei GmbH.

"Alle Eier, die unseren Betrieb verlassen sind ausnahmslos einwandfrei und zutreffend gemäß den geltenden Haltungs- und Etikettierungsvorschriften etikettiert und gestempelt." so Dr. Pilz. "Wer etwas anderes behauptet, spielt mit dem berechtigten Vertrauen der Verbraucher in die kontrollierten alternativen Haltungsformen."

Quelle: Landkost-Ei EZG GmbH

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