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Der Beo-Bio-Schwindel – Bio-Limonade von Brau-Riesen Carlsberg als Mogelprodukt entlarvt

Archivmeldung vom 11.09.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.09.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
beo - die Bio-Brause von Carlsberg. Bild: foodwatch
beo - die Bio-Brause von Carlsberg. Bild: foodwatch

Die Verbraucherrechtsorganisation foodwatch hat der Brauerei Carlsberg Etikettenschwindel bei ihrem Bio-Getränk BEO vorgeworfen. Die Brause wird als "Bio Erfrischung" aus "rein natürlichen Zutaten" und ohne "künstliche Zusätze" beworben und richtet sich laut Hersteller an Kunden, denen ein "verantwortungsbewusster Umgang mit unseren Ressourcen am Herzen liegt".

Tatsächlich stecken jedoch nur 5,5 Prozent "bio" in der Brause – und zwar in Form von Zucker und Gerstenmalzextrakt. Die Sorte "Heimat Apfel & Birne" enthält weder biologisch noch konventionell angebaute Früchte. Für den Fruchtgeschmack sorgen  nicht näher definierte natürliche Aromen und Zusatzstoffe. Die ausführliche Kritik an BEO hat foodwatch heute auf Website abgespeist.de veröffentlicht.

"Auch bei Bio gibt es Etikettenschwindel. Gerade im boomenden Segment der Biolimonaden treibt es mancher Hersteller besonders dreist", erklärte Anne Markwardt von foodwatch. "Carlsberg verspricht ,Nachhaltigkeit' und ,ausgezeichnete Bio-Qualität', in Wahrheit kommt der Geschmack in BEO aber nicht aus Bio-Früchten, sondern aus Aromen und Zusatzstoffen. Ein bisschen Bio-Zucker und Bio-Malz machen aus einer Brause noch kein ,nachhaltiges' Getränk. Bei BEO fallen Apfel und Birne nicht weit vom Stamm und schaffen es schon gar nicht bis in die Flasche."

Mit der Kampagne abgespeist.de wendet sich foodwatch gegen legale Verbrauchertäuschung bei Lebensmitteln. Auf der Internetseite werden regelmäßig bekannte Produkte als Werbelüge entlarvt. Die Verbraucher können sich direkt auf abgespeist.de beim Hersteller beschweren und eine Änderung der irreführenden Werbepraxis einfordern.

Quelle: foodwatch

 

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