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Gammelfleischskandal: Tierärzte fordern konsequente Einbindung spezialisierter Tierärzte in die betrieblichen Eigenkontrollen

Archivmeldung vom 07.12.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.12.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Anlässlich des 10-Punkte Sofortprogramms der Bundesregierung als Konsequenz aus dem jüngsten Fleischskandal fordert der Bundesverband Praktizierender Tierärzte e. V. (bpt) die konsequente Umsetzung bestehenden Rechts.

Die Einbindung spezialisierter Tierärzte in die, von der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) vorgeschriebene betriebliche Eigentrolle ist nach Auffassung des Verbandes dringend notwendig, um eine umfassende Lebensmittelsicherheit gewährleisten zu können.

Angesichts des jüngsten Fleischskandals begrüßt der Verband die Initiative der Bundesregierung, derartige kriminelle Machenschaften mithilfe des 10-Punkte-Sofortprogramms eindämmen zu wollen. "Wir vertreten allerdings die Auffassung, dass die 1998 in Kraft getretene LMHV dafür bereits ausreichende gesetzliche Vorgaben enthält, die nur nicht konsequent umgesetzt werden", kommentiert bpt-Präsident Dr. Hans-Joachim Götz die Aktivitäten von Bundesminister Horst Seehofer.

In der LMVH sind Hygienegrundsätze für die Herstellung, Behandlung und den Absatz von Lebensmitteln festgelegt, die für alle Lebensmittelbetriebe bundesweit gelten. Die Verordnung stärkt die Eigenverantwortung der Betriebe. "Die Aufgabe der staatlichen
Überwachungsbehörden liegt seit 1998 vor allem in der 'Kontrolle der Eigenkontrolle', erläutert Dr. Klaus Dieter Fischer, Vorsitzender der bpt-Fachgruppe Lebensmittelsicherheit. "Diese Kontrolle lässt jedoch zu wünschen übrig, da die Veterinärbehörden zunehmend überlastet sind. Wenn aber der Druck der Ämter nachlässt, lässt auch die Eigenkontrolle in den Betrieben nach", so Fischer. 

Um das in der LMHV geforderte betriebliche Eigenkontrollsystem nach den Grundsätzen des HACCP-Konzeptes (Hazard Analysis Critical Control Points = Konzept zur systematischen Analyse und Vermeidung lebensmittelbedingter Gesundheitsgefahren für den Menschen) zu gewährleisten, ist es nach Auffassung des Verbandes nötig, den Betrieben externen Sachverstand an die Seite zu stellen. "Dafür stehen bundesweit zurzeit rund 500 Tierärzte zur Verfügung, die sich auf dem Fachgebiet der hygienischen Qualitätskontrolle weitergebildet haben", erklärt Hans-Joachim Götz. "Mit der Einbindung dieser spezialisierten Tierärzte zusammen mit einer risikoorientierten amtlichen Kontrolle lassen sich die Lücken in der Lebensmittelkontrolle schließen und kriminelle Machenschaften minimieren."

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband Praktizierender Tierärzte e. V

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